Steuern - Lebensversicherer-Kritik an „Aus“ für Topf-Sonderausgaben
Wien (APA) - Über die bei der Steuerreform geplante Streichung der Absetzbarkeit von Prämienzahlungen für Lebensversicherungen ist man in de...
Wien (APA) - Über die bei der Steuerreform geplante Streichung der Absetzbarkeit von Prämienzahlungen für Lebensversicherungen ist man in der Assekuranz-Branche wenig erfreut. Das sei kein gutes Signal für die Bemühungen, die private Altersvorsorge zu fördern, so Manfred Rapf, der Sprecher der Sparte Lebensversicherung im Versicherungsverband, am Donnerstag zur APA.
Das Auslaufen der „Topf-Sonderausgaben“ für private Personenversicherungen (sowie Wohnraumbeschaffung und -sanierung) soll laut Steuerreform-Unterlagen anfangs 80 Mio. Euro bringen, mittelfristig aber 430 Mio. Euro - was allein schon fast die Hälfte des Volumens der angepeilten Ausnahmen-Streichungen im Steuerrecht (900 Mio.) ausmachen würde. „Für bestehende Verträge soll die Regelung beibehalten werden (bis maximal 5 Jahre)“, heißt es in einem Papier des Finanzministeriums, „für Neuverträge gibt es zukünftig keine Absetzmöglichkeit mehr“.
Aus Sicht von Rapf werde vom gesamten Topf von 430 Mio. Euro doch wohl ein zweistelliger Millionen-Betrag die als Altersvorsorge gedachten Lebenspolizzen betreffen, letztlich könne man darüber aber nur Vermutungen anstellen. Er wünscht sich ein Bekenntnis der Politik zu den kapitalgedeckten ergänzenden Vorsorgemöglichkeiten und verweist speziell auf die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV) als zentrales Produkt dieses Bereichs.
Statt eines Auslaufens des Topf-Sonderausgaben-Steuervorteils hätte man sich in der Branche eher Lösungen gewünscht, wie die Pflegeversicherung in die Zukunftsvorsorge oder in die klassische Lebensversicherung integriert werden könnte, meinte Rapf, Vorstandsdirektor der s Versicherung. Man hoffe auf einen Schulterschluss zwischen Politik und Privatwirtschaft zum Thema Vorsorge, ohne dass erste, zweite oder dritte Säule in Konkurrenz zueinander treten.
Zur Zeit sind Prämien zu einer privaten Personenversicherung (Leben, Unfall, Kranken und auch Pflege) ebenso wie Aufwendungen für Wohnraumbeschaffung und -sanierung in einem gemeinsamen „Topf“ als Sonderausgaben absetzbar - bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich. Dabei reduzieren die steuerwirksamen Sonderausgaben die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen persönlichen Grenzsteuersatzes.
Innerhalb dieses Höchstbetrags werden Sonderausgaben nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam - und das auch nur bis zu Gesamteinkünften von 36.400 Euro jährlich. Zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro Jahreseinkünften reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig. 60 Euro davon werden in jedem Fall berücksichtigt (Sonderausgabenpauschale), in der Gesamtrechnung dann aber subtrahiert.
Ein Beispiel: Macht derzeit eine Person, die nicht mehr als 36.400 Euro jährlich verdient, 2.036 Euro als Topf-Sonderausgaben geltend, so macht das Viertel 509 Euro aus - davon wird aber die Sonderausgabenpauschale abgezogen. Effektiv steuermindernd wirken sich hier also 449 Euro aus.
Aktuell über die Topf-Sonderausgaben abgesetzt können derzeit folgende Personenversicherungen: Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente, Lebensversicherung auf Ableben, Kapitalversicherung auf Er- und Ableben (wenn Vertrag vor 1.6.1996 abgeschlossen wurde) sowie Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung (inklusive Insassenunfallversicherung).