Landespolitik

Opferhilfe beschäftigte den Landtag

Das Zirler Heim Martinsbühel.
© Thomas Böhm

Das Schicksal einer Imster Lebenshilfeklientin war im gestrigen Landtag Anlass für die Änderung der Regressansprüche.

Von Hubert Daum

Imst –Die unendliche Geschichte wurde gestern doch endlich. Vor über einem Jahr schlug der Sachwalter einer Imster Lebenshilfeklientin Alarm: Im Schulalter verbrachte diese einige Jahre im Zirler Heim Martinsbühel, das im Kontext mit Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen ebenfalls in die Schlagzeilen geriet. Für die damals installierte „Klasnic-Kommission“ war eine Misshandlung gegeben und sie sprach der ehemaligen Schülerin offiziell den Opferstatus zu. Dem Sachwalter wurden 5000 Euro als Opferentschädigung überwiesen.

Klienten der Lebenshilfe oder anderer Einrichtungen des Landes sind jedoch gesetzlich verpflichtet, einen „Kostenbeitrag aus Vermögen“ zu leisten, wenn das Ersparte die Grenze von 10.000 Euro überschreitet. Der übersteigende Teil wurde also zur Zahlung vorgeschrieben, weil das Vermögen der Klientin bei Entschädigungserhalt schon auf weit über 10.000 Euro angewachsen war. Somit musste im übertragenen Sinne die erhaltene Entschädigung an das Land abgeliefert werden.

Der erste TT-Bericht im Jänner 2014 rief in der Bevölkerung Entrüstung hervor. Aber auch in der Politik. Die Liste Fritz brachte einen Dringlichkeitsantrag für den März-Landtag 2014 zur Änderung der relevanten Gesetze ein, die Dringlichkeit wurde jedoch nicht zugesprochen. Obwohl auch die zuständige LR Christine Baur beteuerte, dass sie eine Änderung dieser Praxis wünsche, begann eine lange Zeit, in der für Außenstehende nichts passierte. Baur versprach mehrmals die Behandlung im „nächsten Landtag“, was jedoch bisher nicht geschah.

Gestern war es endlich so weit, das Landesparlament beschloss mit der Mehrheit von ÖVP und den Grünen die relevante Änderung, die in der Regierungssitzung als „Abänderungsantrag“ vorbereitet wurde. Eine Verordnung soll dafür Sorge tragen, dass „bei Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz oder dem Tiroler Rehabilitationsgesetz von Seiten des Landes Tirol nicht auf Geldbeträge zurückgegriffen wird, die einer Person als Entschädigungszahlung der Opferanlaufstelle des Landes, der Klasnic-Kommission oder eines Gerichtes im Falle eines Missbrauches zugesprochen wurden“.

Nachdem der grüne Sozialsprecher Ahmet Demir in einer Presseaussendung da­rüber jubelt, zeigt sich die Liste Fritz enttäuscht. LA Andrea­s Brugger dazu: „Schwarz und Grün unterscheiden jetzt zwischen Opfern und Opfern. Jene Menschen, die zum Beispiel zusammengeschlagen oder vergewaltigt werden, schauen durch die Finger.“

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