150.000 Betriebe brauchen eine Registrierkasse
Finanzbeamte sollen gesicherte Daten in den Betrieben auslesen können. Wann die Umsatzsteuer für Hotels steigt, ist noch offen.
Wien –SPÖ-Staatssekretärin Sonja Steßl ist zufrieden. Als sie die Registrierkassenpflicht erstmals zum Thema gemacht habe, sei sie auf viel Widerstand gestoßen. Und nun habe sich die Regierung dazu bekannt, die Betrugsbekämpfung zu verstärken. Sie gehe davon aus, dass bis zu 150.000 Betriebe unter die Registrierkassenpflicht fallen. Viele von ihnen könnten aber bestehende Kassen aufrüsten. Den Ankauf neuer Kassen will die Regierung mit 200 Euro Prämie fördern.
Unternehmen sollen verpflichtet sein, ihren Kunden für Barzahlungen Belege zu erteilen. Zudem müssen sie alle Umsätze aufzeichnen.
Ausgenommen bleiben Berufsgruppen, die der „Kalte-Hände-Regelung“ unterliegen, das sind etwa Maronibrater, Christbaumstände oder Eisbars. Sie sind erst dann betroffen, wenn ihr Umsatz 30.000 Euro im Jahr übersteigt. Ebenfalls ausgenommen sind mobile Berufsgruppen, Friseure, Masseure oder Schneider. Sie können Umsätze zuerst händisch und erst später in der Registrierkassa erfassen.
Wesentliche Neuerung bei den Registrierkassen ist die so genannte „technische Sicherheitslösung“. Diese soll verhindern, dass Unternehmer ihre Umsätze nachträglich manipulieren.
Vorbild für diese Sicherung könnte das in Deutschland entwickelte Insika-System sein. Die Unternehmer bekommen dabei eine Smartcard, auf der die Eckdaten der Kasseneinträge und der Belege gespeichert werden. Die automatische Übermittlung der Daten ans Finanzamt ist nicht geplant. Bei einer Steuerprüfung können die Finanzbeamten die Daten aber auslesen. Steßl beteuert, dass diese Regelung auch für die Betriebe Vorteile habe, weil die Umsätze dann zweifelsfrei feststünden. Bisher sei diese Frage oft umstritten.
In Kraft treten soll die Registrierkassenpflicht am 1. Jänner 2016. Am Ziel, aus diesem Posten 900 Millionen Euro zusätzlich zu lukrieren, hält Steßl fest. Schätzungen der EU ließen aktuell sogar höhere Steuerausfälle erwarten, habe Österreich doch bisher eine im internationalen Vergleich sehr laxe Regelung.
Nachverhandelt wird, wann die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen (von zehn auf 13 Prozent) in Kraft tritt. Geplant war der 1. April 2016. Möglich ist laut Finanzministerium auch der 1. Juni, um die bereits fixierten Winterpakete des Tourismus nicht zu gefährden. Zuletzt war außerdem vom 1. Mai die Rede. Laut Finanzministerium ist die Entscheidung offen. (sabl)
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