Hypo-Verstaatlichung - BMF: Hypo legte wahre Lage nicht offen

Wien/Klagenfurt (APA) - Der RH-Endbericht zur Hypo-Notverstaatlichung besagt auch, dass weder das Finanzministerium noch die Fimbag Anzeiche...

Wien/Klagenfurt (APA) - Der RH-Endbericht zur Hypo-Notverstaatlichung besagt auch, dass weder das Finanzministerium noch die Fimbag Anzeichen für die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Hypo im Vorfeld der Verstaatlichung zum Anlass nahmen, sich weitere Infos über die Lage der Hypo zu beschaffen. Dies, um die Interessen des Bundes bestmöglich zu wahren.

Trotzdem stellt das Finanzministerium, zur Notverstaatlichung unter der Leitung von Finanzminister und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP), nunmehr im Rechnungshofbericht fest: „Hätte die Hypo bereits im Dezember 2009 ihre wahre wirtschaftliche Lage offengelegt, hätte die Republik Österreich möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen, jedenfalls aber wären damals deutlich höhere Beiträge der Alteigentümer (BayernLB, Kärntner Landesholding und Grazer Wechselseitigen Versicherung, Anm.) eingefordert worden, wodurch sich die Belastungen für die Republik Österreich reduziert hätten.“

Angestoßen worden war die Rechnungshof-Untersuchung der Hypo-Notverstaatlichung durch die Grünen. Beleuchtet wurden neben jener des Finanzministeriums die Rollen von Nationalbank (OeNB), Finanzmarktaufsicht (FMA), Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (Fimbag) und der Ex-Bank selbst.

Die Fimbag weist die Feststellung des RH zurück, wonach dieser ihre Aufgabenerfüllung als unzureichend bezeichnet, weil sie dem Finanzministerium nicht vorgeschlagen hatte, mehr Prüfrechte auszuüben. Der damalige Vorstandschef der Hypo habe noch am 12. Juni 2009 in Anwesenheit des damaligen Hypo-Aufsichtsratschefs gesagt, dass der Geschäftsverlauf im Plan liege. Die Fimbag weist auch darauf hin, über gewisse wichtige Vorgänge nicht informiert worden zu sein. „Aus dieser Nichtinformation durch die Bank wie auch aus dem Faktum, dass die Fimbag von keiner der Aufsichtsbehörden Hinweise auf eine diesen bereits bekannte Bedrohung der Risikosituation der Bank erhielt“, könne man ihr seitens des RH „nicht den Vorwurf einer unzureichenden Aufgabenerfüllung machen“.

Von der FMA hieß es unter anderem, dass eine OeNB-Prüfung 2008 eine wesentliche Bereinigung der 2006 festgestellten Mängel ergeben habe. Also gab es keinen Anlass an der Aussagekraft der Ankündigung der Mehrheitseignerin BayernLB zu zweifeln, „für eine Bereinigung des Risikomanagements durch Ausrollung ihrer Systeme zu sorgen“. Für die Umsetzung von umfassende Verbesserungen im Risikomanagement, wie dies die OeNB gefordert hatte, müsse man auch eine gewisse Umsetzungszeit einräumen, daher sei die RH-Kritik so nicht richtig, dass man nach einer Vor-Ort-Prüfung 2007 gleich 2008 wieder prüfen hätte sollen und nicht erst 2009.

Dass die FMA keine zusätzlichen Mindesteigenmittelerfordernisse für die Hypo erließ, bedeute keinesfalls, dass FMA und OeNB keine zusätzlichen Kapitalzuführungen gefordert hätten. „Nicht zuletzt aufgrund des massiven Drucks von FMA und OeNB die Eigenkapitalbasis zu stärken, hätten im Jahr 2007 die damaligen Eigentümer der Bank den Beschluss gefasst, einen strategischen Partner zu suchen, der schließlich in der BayernLB gefunden worden sei.“ Die BayernLB habe der Aufsicht versichert, für eine ausreichende Kapitalausstattung der Hypo und ein passendes Risikomanagement zu sorgen. Im zweiten Halbjahr 2008 sei wieder massiv auf eine Stärkung des Eigenkapitals gedrängt worden, woraufhin 900 Mio. Euro PS-Kapital von der Republik kamen und es zur Kapitalerhöhung von 700 Mio. Euro seitens der BayernLB kam.

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