Heta - Steirische Landesregierung beschloss Hypo-Garantieerklärung

Klagenfurt/Graz (APA) - Die Steiermark hat auf Basis des Gesetzes zur Pfandbriefstelle der Hypo-Banken eine entsprechende Garantieerklärung ...

Klagenfurt/Graz (APA) - Die Steiermark hat auf Basis des Gesetzes zur Pfandbriefstelle der Hypo-Banken eine entsprechende Garantieerklärung beschlossen. Der Antrag dazu war von Finanzlandesrätin Bettina Vollath (SPÖ) in der Regierungssitzung am Donnerstag eingebracht worden. SPÖ und ÖVP stimmten dafür, der freiheitliche Landesrat Gerhard Kurzmann dagegen, wie es aus Regierungskreisen gegenüber der APA hieß.

Hintergrund ist, dass jede der Landeshypothekenbanken eine Haftung für die Heta, früher Hypo Alpe Adria, im Maximalfall in der Höhe von je von 154,8 Mio. Euro abzudecken hätte. Die Hälfte dieser Höchsthaftung würde das Land Steiermark übernehmen, bis zu rund 77 Mio. Euro. Die Höhe ist abhängig davon, was die Verhandlungen des Bundes mit den Gläubigern der Heta ergeben, so Vollath. Das Land Kärnten hat ebenfalls Verpflichtungen aus der Haftung. Eventuelle Zahlungen der Landeshypos bzw. der Bundesländer bestehen dann als Forderung an die Heta weiter.

Sowohl beim Land als auch bei der steirischen Landeshypo geht man von einer wesentlich geringeren Betrag als der Maximalsumme aus. Die steirische Landes-Hypothekenbank muss wegen dem Zahlungs-Moratorium über die Heta eine Rückstellung in der Bilanz 2014 bilden. Unter anderem deshalb könne kein Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung) ausgewiesen werden. Ebenso wird es keine Dividende geben, was wiederum das Land Steiermark und die RLB Steiermark als Eigentümer trifft.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA274 2015-03-19/12:30