Mutmaßliche Bankräuberin 2 - Verteidiger forderte Freispruch

Linz (APA) - Der Prozess ist am Nachmittag ins Finale gegangen. Verteidiger Andreas Mauhart forderte einen Freispruch. Staatsanwältin Elisab...

Linz (APA) - Der Prozess ist am Nachmittag ins Finale gegangen. Verteidiger Andreas Mauhart forderte einen Freispruch. Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger verlangte eine Verurteilung und eine „tat- und schuldangemessene Bestrafung“. Danach zog sich das Gericht zur Beratung zurück.

Am Vormittag hatte der Prozess eine überraschende Wendung genommen, weil der anthropologische Gutachter zu der Ansicht gekommen ist, dass es sich bei der Angeklagten nicht um die Täterin, die auf den Überwachungsvideos zu sehen ist, handelt. Ein fotogrammetrischer und ein biometrischer Sachverständiger hatten zuvor schon Übereinstimmungen gesehen.

Die Staatsanwältin beantragte daraufhin die Einholung eines weiteren Gutachtens aus dem Fachgebiet der forensischen Bildauswertung bzw. Ergänzungen zu den bestehenden Expertisen. Der Verteidiger hielt das nicht für nötig: Die Gutachten würden sich nicht widersprechen, sondern nur mit unterschiedlichen Methoden arbeiten. So verwende der Biometriker beispielsweise nur einen Messpunkt für das Kinn, der Anthropologe beurteile die Form.

Richterin Petra Oberhuber wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Auch das Gericht sei nicht der Ansicht, dass sich die Gutachten widersprechen würden.

In ihrem Schlussplädoyer wies die Staatsanwältin darauf hin, dass vier Zeugen die Angeklagte identifiziert hätten. Dass man nach Überfällen keine Waffe und keine Beute mehr finde, sei „nichts Ungewöhnliches“. „Was hat sie mit dem vielen Geld getan?“, fragte sich hingegen der Verteidiger. Seine Mandantin sei nach dem Überfall sogar delogiert worden. Er halte es nicht für realistisch, dass sie in ihrer Situation nicht auf das Geld zurückgegriffen hätte.

Am Nachmittag zog sich der Senat zur Beratung zurück. Dann sollte ein Urteil gesprochen werden.