Freispruch nach Banküberfällen in Linz 2 - Nicht rechtskräftig

Linz (APA) - Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die erleichterte Angeklagte reagierte mit ...

Linz (APA) - Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die erleichterte Angeklagte reagierte mit Tränen auf den Freispruch.

Die Aussagen der Zeugen, die die Angeklagte wiedererkannt haben wollen, seien sehr glaubwürdig gewesen, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Aber man müsse zwischen Wahrnehmung und Identifizierung unterscheiden. Der Anthropologe habe bei 16 von 21 Gesichtsmerkmalen Übereinstimmungen gefunden, in den übrigen aber nicht. Damit könne man nicht sicher sagen, dass die Angeklagte die Täterin war.

Es seien weder Verkleidung noch Waffe noch Beute gefunden worden, erklärte die Vorsitzende weiter. Nach keinem der beiden Banküberfälle seien Geldflüsse festgestellt worden, obwohl die Frau nachweislich finanzielle Probleme gehabt habe. So wäre es lebensnah gewesen, wenn sie ihre bevorstehende Delogierung mit dem Geld abgewendet hätte.