Vodafone darf säumigen Kunden nicht einfach so mit Auskunftei drohen
London (APA/AFP) - Vodafone darf säumigen Kunden in Deutschland nicht mit einem Eintrag bei der Auskunftei Schufa drohen, ohne sie über ihre...
London (APA/AFP) - Vodafone darf säumigen Kunden in Deutschland nicht mit einem Eintrag bei der Auskunftei Schufa drohen, ohne sie über ihre Rechte aufzuklären. Ohne solch einen Hinweis könnten Kunden ansonsten aus Furcht vor den negativen Folgen eines Schufa-Eintrags Rechnungen bezahlen, die sie ansonsten aus begründetem Anlass nicht zahlen wollten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
Der Telekommunikationsdienstleister leitete dem BGH zufolge offene Rechnungen an ein Inkassounternehmen weiter, das in Mahnschreiben die Begleichung der Rechnung binnen fünf Tagen forderte. Zugleich gab es an, dass Vodafone zur Mitteilung der unbestrittenen Forderung an die Schufa verpflichtet sei, und wies auf die daraus gegebenenfalls folgende erhebliche Behinderung des Kunden in seinen finanziellen Angelegenheiten hin.
Der BGH sah in dieser Ankündigung nun ebenso wie die klagende Verbraucherzentrale Hamburg eine unlautere Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Ihnen hätte in dem Schreiben erklärt werden müssen, dass sie einen Schufa-Eintrag verhindern können, wenn sie die Forderungen förmlich bestreiten. (Az: I ZR 157/13)
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