Änderungen im Melde- und Passgesetz zum Schutz vor Gewalt
Wien (APA) - Zum Schutz vor Gewaltausübung innerhalb der Familie sowie zur Vermeidung von Kindesentführung haben am Donnerstag Änderungen im...
Wien (APA) - Zum Schutz vor Gewaltausübung innerhalb der Familie sowie zur Vermeidung von Kindesentführung haben am Donnerstag Änderungen im Melde- und Passgesetz den Innenausschuss des Nationalrats passiert. Zudem wurde heftigst über die in letzter Zeit bekannt gewordenen Polizeiübergriffen diskutiert.
Um Menschen, die wegen familiärer Gewalt in einer Notwohnung oder in einem Frauenhaus untergebracht ist, besser zu schützen, müssen sich diese nicht mehr zwingend am neuen Wohnsitz anmelden. Sie haben alternativ die Möglichkeit, die allgemeine Adresse der Betreuungseinrichtung anzugeben. Für betroffene Personen soll automatisch eine Auskunftssperre verhängt werden. Damit will man gewalttätigen Familienangehörigen erschweren, die Betroffenen aufzuspüren.
Ein weiteres Gesetz wurde zum Schutz vor Kindesentführungen beschlossen. In Zukunft wird es eine automatische Information der Passbehörden in jenen Fällen geben, in denen ein Gericht die Abnahme des Reisepasses eines Kindes angeordnet hat, etwa weil Gefahr besteht, dass es im Zuge eines Obsorgestreits ins Ausland gebracht wird. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Elternteil unter Vorgabe eines Verlusts oder Diebstahls des Dokuments ein neues Reisedokument für das Kind erhält und mit diesem dann ins Ausland reist.
Heftige Diskussionen gab es im Innenausschuss auch aufgrund der in der Vergangenheit publik gewordenen Polizeiübergriffen. Die Grünen Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser und Alev Korun plädierten dafür, dass in Zukunft Dienstnummern von Exekutivbeamten auf der Uniform sowohl vorne als auch hinten in gut lesbarer Form anzubringen sind, sodass Verstöße gegen einzelne Exekutivbeamte nicht durch Kollegen oder Vorgesetzte gedeckt werden. Außerdem urgierten sie innerhalb des Maßnahmenpakets erneut die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsstelle außerhalb des Innenministeriums für Fälle mutmaßlicher Polizeigewalt, etwa in Form einer Sonderstaatsanwaltschaft, jährliche Berichte an den Nationalrat und die Auflösung der Bereitschaftseinheit der Wiener Polizei. Der eingebrachte Entschließungsantrag wurde allerdings von der Mehrheit abgelehnt.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bekräftigte, dass das Innenministerium allen Beschwerden über unmäßige Polizeigewalt nachgehe. Sie sehe keine Veranlassung , die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Statt auf gut sichtbare Dienstnummern setzt die Ministerin - wie schon oft angekündigt - auf Körperkameras. Laut Ministerin soll ein Pilotprojekt schon bald starten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollen in der nächsten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz verankert werden.