Tirol

Innsbrucker Gemeinderat gibt Bettlern einen Korb

Eine bettelnde Frau in der Maria-Theresien-Straße in Innsbruck.
© Thomas Boehm / TT

Eine Mehrheit stimmte gestern für befristete generelle Bettelverbote auf Innsbrucker Gelegenheitsmärkten. Die Kontrolle dieser Verordnung muss die Polizei erledigen. Landespolizeichef Tomac sieht das Problem nicht gelöst.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck – Das Ergebnis der gestrigen Abstimmung im Innsbrucker Gemeinderat überraschte keinen mehr. Zu klar waren die Fronten zwischen den einzelnen Fraktionen in der Debatte um die umstrittene Bettel-Verordnung im Vorfeld gezogen worden. Am Ende war es eine Koalition aus Bürgermeisterfraktion Für Innsbruck (FI) und der versammelten Opposition (ÖVP, FPÖ, Liste Federspiel, Inn-Pirat, Moser), die mit ihrer Mehrheit nunmehr auch das laut Landespolizeigesetz erlaubte „stille Betteln“ in Innsbruck verbieten lässt. Nicht generell, sondern ausschließlich auf die Maria-Theresien-Straße und die Herzog-Friedrich-Straße bezogen – und auch hier nur bei Gelegenheitsmärkten von 8 bis 21 Uhr. Also beispielsweise am Ostermarkt (Saisonstart am 26. März) und am Christkindlmarkt in der Altstadt. Die Ampelkoalition zeigte sich in dieser Frage gestern tief gespalten – Grüne und SPÖ stimmten nach einer mehrstündigen Debatte gegen die Verordnung.

Die Kontrolle der neuen Verordnung obliegt indes – anders als das Alkoholverbot oder die Parkordnung – nicht der Mobilen Überwachungsgruppe der Stadt, kurz MÜG genannt. „Wir dürfen das nicht. Das ist Sache der Polizei“, sagt Elmar Rizzoli, Leiter des Amtes für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen. Schließlich handle es sich nicht um eine ortspolizeiliche, sondern um eine Durchführungsverordnung zum Landespolizeigesetz. Und das Bettelwesen falle dort klar in die Zuständigkeit der Polizei.

Dass die Vollziehung der Verordnung im Aufgabenbereich der Bundespolizei liege, bestätigt Landespolizeidirektor Helmut Tomac. Und man werde die Gelegenheitsmärkte auch diesbezüglich „im Auge“ haben. Und doch setzt Tomac auch auf die Mithilfe der MÜG: „Die arbeitet schon jetzt mit uns zusammen und wird genauso ihre Tätigkeit verrichten.“

Generell heiße die Polizei die Bettel-Verordnung der Stadt schon gut, sagt Tomac, aber „nicht im Detail“. Polizeilich werde die Gesamtfrage des Bettlerwesens in der Stadt mit diesen konkreten Verbotszonen nicht gelöst, meint Tomac: „Das wird die Szene nicht wirklich bekämpfen.“ Und in den Augen des Landespolizeidirektors gehe es in der Intention dieser Verordnung auch gar nicht darum, der Polizei zusätzliche Mittel in die Hand zu geben: „Das ist eher eine gesellschaftspolitische Verordnung.“

Obwohl für die Verordnung stimmend, so weiß auch Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer, dass damit nur ein Verdrängungsmechanismus ausgelöst werden dürfte. Umso mehr solle die MÜG auch die Bettler-Situation an anderen öffentlichen Plätzen erheben, kündigte Oppitz-Plörer bereits vor Tagen an. Denn auch der alljährliche Christkindlmarkt in der Altstadt reicht weit über die nunmehr geltende Bettel-Verbotszone hinaus. Weichen Bettler in Folge in die Seiler-, Kiebach- oder Riesengasse aus, werden auch der Polizei die Hände gebunden sein. Das stille Betteln wird in den Seitengasse der Altstadt weiterhin erlaubt sein. Weil eben die der gestern beschlossenen Verordnung zugrunde liegenden, von Amtsseite erhobenen, aber von SPÖ und Grünen angezweifelten öffentlichen „Missstände“ sich eben nur genau auf die Maria-Theresien-Straße und Herzog-Friedrich-Straße beziehen.

Wie berichtet, hat es seit der Legalisierung des stillen Bettelns einen Anstieg der Bettler in Innsbruck gegeben.

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