Schweizer Bankgeheimnis zu Grabe getragen - Ein Abschied auf Raten

Bern (APA/sda) - Das Schweizer Bankgeheimnis ist in seiner über 80-jährigen Geschichte mehrfach unter Druck geraten. Es wurde verteidigt, an...

Bern (APA/sda) - Das Schweizer Bankgeheimnis ist in seiner über 80-jährigen Geschichte mehrfach unter Druck geraten. Es wurde verteidigt, angepasst und teilweise gelüftet. Mit dem automatischen Informationsaustausch wird es nun endgültig zu Grabe getragen.

Ab 1929: Im Zuge der Weltwirtschaftskrise fließen große Mengen Fluchtgelder in die Schweiz. Die Nachbarländer gehen rigoros gegen die Kapitalflucht vor.

1934: Das Bankgeheimnis wird im Schweizer Bankengesetz verankert. Damit schützt die Alpenrepublik ausländische Vermögen im Land vor Zugriffen fremder Staaten.

1962: Auf Druck jüdischer Organisationen weist die Regierung die Banken an, nach nachrichtenlosen Vermögen von Nazi-Opfern auf Schweizer Banken zu suchen und diese zu melden („Meldebeschluss“).

1977: Als Reaktion auf den Kreditanstalt-Skandal (SKA), bei dem es unter anderem um die Verschiebung italienischer Fluchtgelder ging, schließen die Banken eine Sorgfaltspflichtvereinbarung ab.

1984: Die Bankeninitiative der SP, die nach dem SKA-Skandal das Bankgeheimnis abschaffen will, wird mit 73 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

1990: Die Schweiz führt eine Strafnorm für Geldwäscherei ein.

Ab 1996: Im Konflikt um die nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern und die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg lässt die Schweiz internationale Untersuchungen zu und gewährt den Forschern Einblick in Bankdokumente.

1998: Affären um Drogengeldwäscherei („Pizza-“ und „Libanon-Connection“) und Potentatengelder führen zu einer verschärften Meldepflicht für verdächtige Transaktionen.

26. Oktober 2004: Die Schweiz und die EU unterzeichnen als Teil der bilateralen Verträge II ein Zinsbesteuerungsabkommen, das im Juli 2005 in Kraft tritt. Mit dem Abkommen kann die Schweiz das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern verteidigen.

19. März 2008: Die Schweiz zeigt sich trotz wachsender internationaler Kritik standhaft: „An diesem Bankgeheimnis werdet ihr euch die Zähne ausbeißen!“, lässt der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz das Ausland wissen.

18./22. Februar 2009: Nach dem Auffliegen von Steuerbetrugsfällen in den USA zahlt die UBS 780 Millionen Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden. Sie händigt den US-Behörden auch Kundendaten aus.

13. März 2009: Auf Druck der OECD beschließt die Regierung in Bern, die Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Damit wird das Bankgeheimnis gelockert: Rechtshilfe wird nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung möglich.

Jänner/Februar 2010: Ein Informant verkauft den deutschen Behörden für 2,5 Mio. Euro Daten von 1.500 Anlegern, die ihr Geld möglicherweise am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt haben. Es folgen weitere Fälle von Datenklau. Tausende von deutschen Steuersündern zeigen sich selbst an.

27. Oktober 2010: Deutschland und die Schweiz einigen sich: Auf Schwarzgeldern deutscher Kunden auf Schweizer Konten soll künftig eine Abgeltungssteuer erhoben werden. Diese soll gewährleisten, dass andere Staaten die ihnen zustehenden Steuergelder erhalten, ohne dass die Schweiz das Bankgeheimnis preisgeben muss.

15. Februar 2011: Das Schweizer Finanzministerium kündigt eine Lockerung der Bedingungen für Amtshilfe in Steuersachen an, um erneutem Druck der OECD vorzubeugen. Demnach soll der mutmaßliche Steuersünder auch auf andere Weise als mit Namen und Adresse identifiziert werden können.

5. März 2012: Die Schweiz kommt den USA beim Bankgeheimnis stärker entgegen als anderen Staaten. Eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens ermöglicht künftig auch Gruppenanfragen aus den USA.

29. Mai 2012: Das Parlament genehmigt drei Abgeltungssteuerabkommen mit Großbritannien, Deutschland und Österreich. Darin werden die steuerliche Erfassung bestehender Vermögen und die Einführung einer abgeltenden Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte beschlossen. Das Abkommen mit Deutschland scheitert im deutschen Parlament, jene mit London und Wien treten am 1. Jänner 2013 in Kraft.

18. Juli 2012: Die Schweiz stimmt dem neuen OECD-Standard zu, wonach ausländische Staaten auch bei Gruppenanfragen Amtshilfe leisten können, um Steuersünder zu identifizieren.

4. Dezember 2012: Die Schweiz und die USA einigen sich auf ein Abkommen, wonach Schweizer Banken künftig Konten von US-Steuerpflichtigen melden müssen (FATCA). Faktisch läuft das Abkommen auf einen automatischen Informationsaustausch hinaus.

1. Februar 2013: Das neue Steueramtshilfegesetz tritt in Kraft. Damit werden auch Gruppenersuchen gemäß internationalem Standard möglich.

30. Mai 2013: Steuerhinterzieher im Inland sollen sich nicht hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Kantonale Steuerverwaltungen sollen nach einem Vorschlag der Regierung in Steuerstrafverfahren auf Bankdaten zugreifen dürfen.

14. Juni 2013: Die Schweiz muss das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland zugunsten des automatischen Informationsaustausches aufgeben, wenn sie den Erfolg ihres Finanzplatzes sichern will. Zu diesem Schluss kommt die Arbeitsgruppe um den Ökonomen Aymo Brunetti in einem Bericht.

9. September 2013: Die Schweiz gewährt den USA künftig einen beinahe automatischen Informationsaustausch. Das Parlament genehmigt das Abkommen zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA.

15. Oktober 2013: Die Schweiz unterzeichnet das OECD-/Europaratsübereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Demnach müssen künftig andere Staaten nicht nur auf Anfrage über Steuersünder informiert werden, sondern in manchen Fällen auch spontan.

13. Februar 2014: Die OECD legt einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch von Bankkundendaten vor.

21. Mai 2014: Der Bundesrat will mit der EU über den automatischen Informationsaustausch verhandeln. Er verabschiedet den Entwurf für das Verhandlungsmandat.

2. Juli 2014: Die Schweizer Regierung rudert bei der Lockerung des Bankgeheimnisses im Inland zurück: Die kantonalen Steuerbehörden sollen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nur dann Bankdaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle handelt.

25. September 2014: Befürworter des Bankgeheimnisses im Inland reichen die Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ ein.

29. Oktober 2014: Das endgültige Aus für das Bankgeheimnis naht. 51 OECD-Staaten vereinbaren in Berlin, dass der heimische Fiskus künftig automatisch über ausländische Konten seiner Bürger informiert werden soll.

19. November 2014: Auch die Schweiz unterzeichnet die OECD-Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch. Sie will 2017 mit der Erhebung der Daten beginnen, ein Jahr später als die Erstanwender.

14. Jänner 2015: Die Regierung in Bern schickt die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in die Vernehmlassung (Begutachtung).

19. März 2015: Die Schweiz und die EU einigen sich über den automatischen Informationsaustausch.