Nach Zahlung von Geldauflage Verfahren gegen Edathy eingestellt
Deutsches Gericht geht nicht weiter gegen den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy wegen Kinderporno-Vorwürfen vor.
Verden – Das Kinderpornoverfahren gegen den ehemaligen deutschen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist nach Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro endgültig eingestellt worden. Das Landgericht Verden teilte am Freitag einen entsprechenden Beschluss vom Donnerstag mit.
Am 2. März hatte die Kammer das Verfahren bereits mit Zustimmung aller Beteiligten nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Das Geld ging an den Kinder- und Jugendfeuerwehrverband Niedersachsen, nachdem es der zunächst bestimmte Adressat, der Kinderschutzbund, abgelehnt hatte.
Edathy stand wegen des Vorwurfs vor Gericht, sich kinderpornografisches Material aus dem Internet besorgt zu haben. In dem Prozess hatte er zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Burschen besessen zu haben. Nach der vorläufigen Einstellung des Verfahrens hatte Edathy auf seiner Facebook-Seite aber umgehend betont, er habe damit kein Geständnis abgelegt. Daraufhin hatte es massive Kritik an der Gerichtsentscheidung gegeben. (APA/dpa)