Presserat siegt in zweiter Instanz über „Österreich“

Wien (APA) - Der Presserat hat vor dem Oberlandesgericht Wien den zweiten Prozess gegen die Tageszeitung „Österreich“ gewonnen. Die Unterlas...

Wien (APA) - Der Presserat hat vor dem Oberlandesgericht Wien den zweiten Prozess gegen die Tageszeitung „Österreich“ gewonnen. Die Unterlassungsklage der Zeitung nach dem Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWG) sei zur Gänze abgewiesen worden, hieß es in einer Aussendung am Freitag.

Hintergrund der Klage war eine Beschwerde zu einem Artikel in der Zeitung über Kinderbetreuungsplätze. Darin sei über die Arbeiterkammer und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) „wohlwollend“ berichtet worden, woraufhin der Presserat bei der AK und dem Ressort nachfragte, ob dabei Werbegeld geflossen ist. Die finanzielle Zuwendung wurde verneint, der Presserat leitete kein Verfahren ein.

„Österreich“ meinte darin jedoch einen Wettbewerbsverstoß zu erkennen und sah im Presserat einen „verlängerten Arm von Konkurrenzunternehmen“. Der Presserat hingegen erklärte, als Selbstkontrolleinrichtung der Printmedien „vollkommen unabhängig“ zu sein und keine wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen. „Das OLG Wien hat dies nun in seiner Entscheidung klar bestätigt“, erklärte Astrid Zimmermann, Präsidentin des Trägervereins des Presserats, in der Aussendung.

Die Zeitung „Österreich“ hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen gegen das zweitinstanzliche Urteil zu berufen. Ob das Unternehmen diesen Schritt unternimmt, war Freitagmittag noch nicht in Erfahrung zu bringen.