GVO-Anbauverbot - Rupprechter schickte Rahmengesetz in Begutachtung
Wien (APA) - Das von der EU beschlossene Selbstbestimmungsrecht für den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut (GVO) bekommt in Österrei...
Wien (APA) - Das von der EU beschlossene Selbstbestimmungsrecht für den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut (GVO) bekommt in Österreich eine gesetzliche Verstärkung. Wie das Landwirtschafts- und Umweltministerium am Freitag mitteilte, hat Bundesminister Andrä Rupprechter (ÖVP) einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, mit dem der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Österreich verboten werden kann.
Die österreichischen Felder bleiben auch in Zukunft gentechnikfrei. Das wird rechtlich gleich doppelt abgesichert, hieß es in der Aussendung. Für Anbau-Verbote sind in Österreich grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Das neue Rahmengesetz soll nun ein einheitliches Vorgehen aller Länder garantieren und ergänzt sozusagen die Umsetzung der EU-Richtlinie zum GVO-Anbauverbot mit der Novelle zum Gentechnikgesetz. Die Begutachtungsfrist endet am 23. April.
„Das von der EU-beschlossene Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von Genpflanzen ist ein Meilenstein, der es möglich macht, dass Österreichs Felder gentechnikfrei bleiben. Jetzt geht es um die rechtliche Umsetzung in Österreich. Mit dem gesetzlichen Anbau-Verbot gehen wir auf Nummer sicher. Damit schaffen wir Sicherheit für Bauern und Konsumenten“, betonte Rupprechter.
Die neue EU-Regelung sieht zwei Optionen für Anbaueinschränkungen/-verbote der Mitgliedsstaaten vor: Einerseits kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens Einspruch erhoben werden. Dies wird mit der Novelle zum Gentechnikgesetz umgesetzt, an einem entsprechenden Gesetz arbeitet das Gesundheitsministerium. Darüber hinaus kann ein Mitgliedsstaat den Anbau von GVO untersagen, wodurch letzte Schlupflöcher, die im Zulassungsverfahren bleiben, geschlossen werden. Dies wird mit dem „Gentechnik Anbauverbots-Rahmengesetz“ erreicht.
Der Gesetzesentwurf des BMLFUW erfüllt damit zwei Zwecke: Erstens wird die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt und zweitens ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer bei der Erlassung von Anbau-Verboten sichergestellt und ein „Fleckerlteppich“ bei der Umsetzung verhindert, hieß es vonseiten des Ministeriums.