OGH-Entscheidung: Auch Handel mit Teilen von Kath-Sträuchern strafbar
Wien/Korneuburg (APA) - Der Handel mit der Kaudroge Kath ist in Österreich strafbar, auch wenn sich die verbotenen Substanzen Cathinon und C...
Wien/Korneuburg (APA) - Der Handel mit der Kaudroge Kath ist in Österreich strafbar, auch wenn sich die verbotenen Substanzen Cathinon und Cathin noch in Pflanzenteilen des Kath-Strauchs befinden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Woche in einer Entscheidung bekräftigt. Eine Grundrechtsbeschwerde eines Untersuchungshäftlings aus Niederösterreich wurde abgewiesen, hieß es am Freitag auf der OGH-Webseite.
Das Landesgericht Korneuburg warf zwei Personen vor, abgetrennte Zweigspitzen mit Blättern des Kath-Strauchs mit einem Bruttogewicht von 110 Kilogramm von Äthiopien nach Österreich eingeführt zu haben. Die Männer waren am 17. Dezember 2014 am Flughafen Wien-Schwechat erwischt worden. Die Pflanzenteile enthielten 33 Gramm Cathinon und 55 Gramm Cathin. Einer der Beschuldigten legte gegen die verhängte Untersuchungshaft Beschwerde ein, weil die beiden in der Suchtgiftverordnung und der Psychotropenverordnung genannten verbotenen Substanzen noch nicht aus den Pflanzenteilen abgesondert oder gewonnen worden waren.
Das sah der OGH anders: „Weil die in den Zweigspitzen und Blättern des Kath-Strauchs enthaltenen verbotenen Substanzen durch Kauen dieser Pflanzenbestandteile und anschließendes Schlucken des austretenden Saftes unmittelbar konsumierbar sind, ohne dass es einer weiteren Bearbeitung bedarf, sind die Suchtmittel bereits mit dem Abtrennen der entsprechenden Teile von der lebenden Pflanze als erzeugt anzusehen“, so die Begründung. Durch die U-Haft sei damit kein Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
~ WEB http://www.ogh.gv.at/ ~ APA415 2015-03-20/15:00