Nach Köpfler in die Donau in Linz gelähmt: Klage abgewiesen
Linz (APA) - Die Schadenersatzklage eines Bayern, der 2012 beim Baden einen Köpfler in die Donau in Linz gemacht hat und seither gelähmt ist...
Linz (APA) - Die Schadenersatzklage eines Bayern, der 2012 beim Baden einen Köpfler in die Donau in Linz gemacht hat und seither gelähmt ist, ist vom Landesgericht Linz abgewiesen worden, wie das Volksblatt (Freitag-Ausgabe) berichtete. Der Mann hatte von der Republik Österreich und dem Tourismusverband an die 165.000 Euro verlangt.
Der Mann war Mitglied einer Junggesellengruppe, die am öffentlichen Badestrand in Urfahr Abkühlung suchte. Er watete bis zu den Knien ins Wasser. Dann sprang er mit dem Kopf voran in die Fluten und stieß dort gegen einen für ihn nicht erkennbaren Stein. Er verletzte sich erheblich und leidet seither an Bewegungseinschränkungen. Der Mann ist Anwalt und bei seiner Berufsausübung gehandicapt.
In seiner Klage argumentierte er, das Gesteinsmaterial sei nicht natürlich, sondern von Menschenhand in den Fluss transportiert worden. Warnschilder seien an dem Badeplatz allerdings nicht vorhanden. Der „Donaustrand“ sei in zahlreichen Werbematerialien als öffentlicher Badeplatz beworben worden, daher müssten vor allem ortsunkundige Badegäste nicht mit besonderen Gefahren wie etwa derartigen Steinen rechnen.
Laut dem Landesgericht Linz haftet die Republik Österreich nicht, denn diese habe weder Kenntnis davon gehabt, dass in diesem Bereich gebadet wird, noch seien von ihr eine allfällige Gefahrenquelle darstellende Quadersteine dort eingebracht worden. Auch beim Tourismusverband verneinte das Gericht eine Haftung, weil dieser lediglich seiner gesetzlichen Aufgabe nachgekommen sei, diverse Gratisbroschüren, in denen auch der Donaustrand in Urfahr angepriesen wurde, herauszugeben.