Beschwerden gegen Linzer Westring ohne aufschiebende Wirkung
Wien/Linz (APA) - Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass den anhängigen Beschwerden gegen den positiven UVP-Bescheid zum Autobah...
Wien/Linz (APA) - Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass den anhängigen Beschwerden gegen den positiven UVP-Bescheid zum Autobahn-Projekt Linzer Westring (A26) keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Das teilten die Asfinag und der oberösterreichische Straßenbaureferent LHStv. Franz Hiesl (ÖVP) am Freitag mit. Damit bleibe die Asfinag im Zeitplan mit dem geplanten Baustart im heurigen Sommer.
Bei den öffentlichen Einsichtnahmen in die Projektunterlagen und Gutachten wurden demnach rund 2.700 Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden alle abgearbeitet und beantwortet. Nach dem UVP-Bescheid gibt es noch sieben Beschwerden gegen ihn. Der Projektleiter der Asfinag, Leopold Lechner, geht davon aus, dass ihre Unterlagen und Planungen auch noch der Prüfung durch die jetzt befassten Gerichte stand halten.
~ WEB http://www.asfinag.at ~ APA435 2015-03-20/15:17