Künftig nicht zu trennen: Minsk II und die EU-Wirtschaftssanktionen
Brüssel (APA/dpa) - In der Debatte um die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland gibt es eine Entscheidung. Die Strafmaßnahmen sollen e...
Brüssel (APA/dpa) - In der Debatte um die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland gibt es eine Entscheidung. Die Strafmaßnahmen sollen erst dann aufgehoben werden, wenn die Vereinbarungen des jüngsten Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt komplett umgesetzt sind. Das Abkommen sieht bei den Kernpunkten einen Zeitplan bis Jahresende vor.
Alles ganz einfach? Wohl eher nicht. Spannungen sind vorprogrammiert, vor allem, weil die prorussischen Separatisten bei der Umsetzung wichtiger Minsk-Ziele eng mit ihren Gegnern in Kiew zusammenarbeiten müssen. Es geht bei Weitem nicht nur um die Waffenruhe und den Abzug schwerer Waffen. Eine Auswahl zusätzlicher Punkte im Überblick:
AUTONOMIE: Das Minsker Abkommen sichert den Separatisten einen gewisses Maß an Selbstbestimmung zu. Das Parlament in Kiew hat ein Gesetz beschlossen, das einen Sonderstatus für Teile der Ostukraine sowie Kommunalwahlen vorsieht. Die prorussischen Separatisten und Russland lehnen das Gesetz ab und werfen Kiew einen Bruch des Friedensplans vor.
GRENZKONTROLLE: Bis Ende 2015 soll die Regierung in Kiew wieder die komplette Kontrolle über die Grenze des Landes mit Russland haben. In den Konfliktregionen wird diese derzeit noch von den Separatisten kontrolliert.
GEFANGENENAUSTAUSCH: Alle Gefangene sollen ausgetauscht werden. Der Prozess hat begonnen, ist aber nicht abgeschlossen.
GELDTRANSFERS: Die Zahlung von Sozialleistungen und die Erhebung von Steuern im Donbass sollen wieder aufgenommen werden. Dazu muss das Bankensystem wiederhergestellt werden.
NESTIE: Für die Konfliktbeteiligten ist ein Straferlass geplant. Die Umsetzung ist aber noch nicht geklärt.