Steiermark-Wahl: Wahlkarten können schon beantragt werden

Wien/Graz/Eisenstadt (APA) - Nur eine kurze Pause war den steirischen Wahlbehörden nach den Kommunalwahlen am 22. März vergönnt. Denn mit de...

Wien/Graz/Eisenstadt (APA) - Nur eine kurze Pause war den steirischen Wahlbehörden nach den Kommunalwahlen am 22. März vergönnt. Denn mit der Wahlausschreibung heute, Montag, startet die Organisation der auf 31. Mai vorgezogenen Landtagswahl. Da der 30. März der Stichtag ist, können ab jetzt Wahlkarten angefordert werden.

Zugestellt werden können die Wahlkarten freilich erst, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Das dauert noch einen guten Monat: Denn bis 24. April, 13.00 Uhr, haben die Parteien Zeit, ihre Kreiswahlvorschläge bei den Wahlbehörden einzureichen. Diese werden bis 29. April geprüft und am 30. April abgeschlossen und veröffentlicht. Dann können die Stimmzettel in Druck gehen.

Die Landeswahlvorschläge müssen erst spätestens acht Tage vor der Wahl - am Samstag, 23. Mai - eingebracht werden. Sie sind nötig, um am zweiten Ermittlungsverfahren teilzunehmen, in dem die Restmandate verteilt werden. Die Voraussetzung dafür ist in der Steiermark hoch, nämlich ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Eine Prozentklausel - die etwa bei landesweit vier Prozent den Einzug in den Landtag ermöglichen würde - gibt es in der Steiermark nicht.

Wahlkarten beantragen sollten Steirer, die sich am 31. Mai nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten - es sei denn, sie wollen den Vorwahltag am 22. Mai nützen. Denn das ist nur möglich, wenn man keine Wahlkarte hat oder beantragt hat.

Nötig ist eine Wahlkarte für die Briefwahl; sie kann aber auch am Wahlsonntag in einem anderen steirischen Ort in einem dafür eingerichteten Wahllokal abgegeben werden.

Am „Tag der vorgezogenen Stimmabgabe“ am Freitag, 22. Mai, muss in jeder Gemeinde ein Wahllokal (in Graz mehrere) zumindest von 17.00 bis 19.00 Uhr offen haben.

Briefwähler haben diesmal deutlich kürzer Zeit als bei der Landtagswahl 2010: Ihre Stimmen müssen spätestens am Wahlsonntag, 16.00 Uhr, bei der Bezirkshauptmannschaft eingelangt sein. Am Postweg bedeutet das de facto Freitag - weil die Post am Wochenende nicht zugestellt wird.

Dafür steht der Wahlausgang heuer auch viel früher fest: Die Briefwahl wird am Montag, 1. Juni, ausgezählt - und schon am Dienstag, 2. Juni, tagt die Landeswahlbehörde, um das endgültige Gesamtergebnis zu beschließen. Der neu zusammengesetzte Landtag konstituiert sich am 23. Juni.

Bis dahin haben die Wahlbehörden freilich noch einiges zu tun. Zunächst müssen sie sich bilden: Binnen einer Woche müssen jetzt einmal die Sprengelwahlleiter bestellt werden, die anderen Wahlbehörden (Gemeinde, Kreis, Land) konstituieren sich am 20. April.

Ab diesem Tag sind die Wählerverzeichnisse aufgelegt - womit die „amtliche“ Erfassung der Wahlberechtigten startet. Gegen falsche Eintragungen kann bis zum Ende der Auflegung am 24. April Einspruch erhoben werden. Darüber entscheiden die Gemeindewahlbehörden. Gegen ihren Bescheid kann dann noch mittels Beschwerde vorgegangen werden. Über diese entscheidet das Landesverwaltungsgericht. Bis 12. Mai müssen die Gerichtsentscheidungen mitgeteilt werden, dann stehen mit 13. Mai die Wählerverzeichnisse - also die Wahlberechtigten - endgültig fest.

Im Burgenland hat das Vorwahlprocedere schon vor drei Wochen begonnen - weil der Urnengang dort regulär am 31. Mai stattfindet und nicht vorgezogen wie in der Steiermark. Stichtag war im Burgenland der 10. März. Aber auch im Burgenland haben die Parteien bis 24. April Zeit, ihre Kreiswahlvorschläge einzubringen; abgeschlossen und veröffentlicht werden sie am 4. Mai. Einen vorgezogenen Wahltag gibt es im Burgenland heuer erstmals - und zwar auch am Freitag, 22. Mai.