Bordell in Innsbruck als Steueroase betrieben
Innsbruck – Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung musste sich ein Innsbrucker Bordellbertreiber in nichtöffentlicher Verhandlung am Land...
Innsbruck –Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung musste sich ein Innsbrucker Bordellbertreiber in nichtöffentlicher Verhandlung am Landesgericht verantworten. Grund: Eine abtrünnige Mitarbeiterin hatte Geschäftsunterlagen an Behörden weitergeleitet – die TT berichtete. Laut Landesgericht hatte der Betreiber von 2008 bis 2013 220.000 Euro Umsatz- und 300.000 Euro Kapitalertragsteuer hinterzogen, dazu Umsatzsteuervorauszahlungen von 52.000 Euro bewirkt. Dafür drohten bis zu 1,7 Millionen Euro Geldstrafe plus bis fünf Jahre Haft.
Das öffentliche Urteil fiel jedoch wesentlich milder aus: Zu zur Hälfte bedingten 330.000 Euro Geldstrafe für den Unternehmer kamen 33.000 Euro Verbandsgeldbuße für die Firmengesellschaft. 30.000 Euro muss der Bordellbetreiber zudem innerhalb eines Jahres an den Fiskus zurückzahlen. Den Rest der nicht versteuerten 572.000 Euro hat der voll Geständige jedoch schon wieder beglichen. Überhaupt ist der Unternehmer sonst ein guter Steuerzahler: acht Millionen Euro in sieben Jahren. (fell)