Einlagensicherung: Für Bankerin nur totale Vereinheitlichung echt neu

Wien (APA) - Die Einlagensicherung-Neu ist für BKS-Vorstandschefin Herta Stockbauer nur medial zur Überraschung stilisiert worden, sei diese...

Wien (APA) - Die Einlagensicherung-Neu ist für BKS-Vorstandschefin Herta Stockbauer nur medial zur Überraschung stilisiert worden, sei diese doch schon länger geplant. Als einzig überraschend bezeichnete sie auf Nachfrage, „dass es letztendlich doch auf eine einheitliche Einlagensicherung hinausläuft. Es gab ja Bestrebungen, alle fünf bisherigen Systeme aufrecht zu erhalten“, so Stockbauer Montag.

„Im Gesetzesentwurf findet sich eine einheitliche Einlagensicherung, ab 1. Jänner 2019, angesiedelt bei der Wirtschaftskammer. Parallel könnte es aber institutsbezogenen Sicherungen weiterhin geben, mit gegenseitigen Überlaufregelungen“, erklärte die Managerin am Montag am Rande der BKS-Bilanzpressekonferenz in Wien vor Journalisten.

Alle EU-Länder müssen noch bis Juli ein entsprechendes Gesetz beschließen. In Österreich liegt die Gesetzesnovelle zur Einlagensicherung als Entwurf vor. Die Banken zahlen je nach Risikoindikation über zehn Jahre mehr oder weniger Prozentsätze der gedeckten Einlagen in den Fonds ein. „Die BKS zahlt jährlich 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen (bis 100.000 Euro, Anm.) in den Fonds ein. Uns kostet das jährlich zwischen 1,5 und 1,7 Mio. Euro“, so die Managerin.

Je nach Risiko eines Geldhauses kann der Minimalwert von 0,8 Prozent auch höher ausfallen. Über zehn Jahre sollen die heimischen Banken damit rund 1,5 Mrd. Euro aufbringen.

Wie im Falle des Falles eine Bank abzuwickeln ist, sei im Rahmen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) und die europäische Banken-Abwicklungsrichtlinie BRRD geregelt, so Stockbauer am Montag am Rande einer Pressekonferenz.

Für den Banken-Abwicklungsfonds würde jährlich eine Summe in ähnlicher Größenordnung wie für die Einlagensicherung fällig, so Stockbauer. Das sei aber noch nicht ganz fix kalkulierbar. Insgesamt kämen damit enorme Kosten auf die BKS - natürlich auch den gesamten Bankensektor - zu.

Summa summarum käme ihre Bank, so Stockbauer, damit auf jährliche Kosten von rund 9 Mio. Euro. „Das ist mehr als ein operatives Monatsergebnis, fast sind das schon zwei operative Monatsergebnisse.“

Würde wegen der neuen Kosten für Einlagensicherung und Bankenabwicklung nicht die Bankensteuer zurückgefahren werden, würden bald „die Mittel fehlen, um entsprechendes Eigenkapital aufbauen zu können. Das sind keine hohlen Phrasen, sondern wirklich existenzielle Fragen - auch wenn das auf der politischen Ebene nicht gerne gehört wird“.

Dass die neue Einlagensicherung durch die Banken selbst, wie es dieser Tage von der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) hieß, den Sparern noch Sorgen bereiten würde, schloss Stockbauer aus. Der entstehende Fonds sei bei Problemen immerhin bereits mit Geld gefüllt und könne beziehungsweise müsse binnen sieben Tagen auszahlen. „Ich sehe da keine Verschlechterung.“

Dem Arbeiterkammer-Vorwurf, wonach die Banken in der Folge wohl die Gebührenschraube drehen werden, hielt Stockbauer entgegen, dass sich der Staat zurückziehe, damit am Ende nicht die Steuerzahler belastet werden.

In der Einlagensicherung neu bleibt es bei der gesetzlichen Spareinlagensicherung von 100.000 Euro. Bisher standen die Banken für die ersten 50.000 Euro gerade, der Staat für die zweiten 50.000. Diese explizite Staatsgarantie entfällt durch den neuen Bankenfonds. Im Grund müssen alle Banken in Zukunft selber für bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank geradestehen. Sollten die Institute in den langen Übergangsphasen mit ihrem neuen Fonds bei großen Sicherungsfällen überfordert sein, wird der Bund sie aber nicht hängen lassen, heißt es. Auch im neuen Bankenabwicklungsgesetz sind gesetzlich gesicherte Einlagen von einer Gläubigerbeteiligung definitiv ausgeschlossen.