Haftstrafe und Einweisung für 14-Jährigen wegen Vergewaltigung
Ein Jugendlicher soll schon mit 13 Jahren eine Siebenjährige in der Steiermark missbraucht haben. Das Gericht fällte am Dienstag ein Urteil, es ist noch nichts rechtskräftig.
Graz – Ein erst 14-Jähriger hat sich am Dienstag in Graz wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen verantworten müssen. Die Öffentlichkeit wurde noch vor den Eröffnungsplädoyers ausgeschlossen und wird erst wieder zum Urteil zugelassen. Richter Christoph Lichtenberger begründete den Ausschluss mit dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Opfers. Der 14-Jährige ist kurz vor Mittag im Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wird der Bursche in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mildernd war laut Richter Christoph Lichtenberger sein Geständnis. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte soll am 10. November des Vorjahres die Schülerin in einem Bus angesprochen, sie danach verfolgt und in einer öffentlichen Toilette im Grazer Stadtpark vergewaltigt haben. Das Mädchen konnte danach die Polizei alarmieren, die den bereits amtsbekannten jungen Grazer noch in der Nähe des mutmaßlichen Tatortes festnahm. Seither ist der Schüler in Untersuchungshaft.
Der groß gewachsene Jugendliche wurde am Dienstag von den Justizwachebeamten in Handschellen vorgeführt und stellte sich - ohne sein Gesicht verbergen zu wollen - Kameraleuten und Fotografen. Lichtenberger überprüfte seine persönlichen Daten: „Vier Jahre Volksschule, dann Sonderschule, stimmt das soweit?“ Der 14-Jährige nickte. Danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Für die Verhandlung hat die Staatsanwaltschaft - vertreten durch Rudolf Fauler - ein psychiatrisches Gutachten sowie eine Persönlichkeitsstudie erstellen lassen. Der Schüler hatte bereits im Herbst 2013 an einer Haltestelle ein siebenjähriges Mädchen angesprochen. Danach soll er mit ihr in ein Einkaufszentrum gefahren sein und sie dort auf einer Toilette missbraucht haben. Der Fall hatte für große Aufregung gesorgt: Weil der Bub damals noch nicht strafmündig war, blieb er auf freiem Fuß. Ihm wurde ein Erziehungshelfer zur Seite gestellt, dennoch soll es etwa ein Jahr später zu der Vergewaltigung im Stadtpark gekommen sein. (APA)