Verkehr

Vorsicht bei Reisen ins Ausland mit dem Auto bei Tempolimits

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Der ÖAMTC warnte am Dienstag in einer Aussendung vor unterschiedlichen Regelungen im Ausland. Ein Osterurlaub mit dem Auto könnte teuer zu stehen kommen, wenn man sich nicht vorab über Bestimmungen informiert.

Wien – Ein Kurzurlaub über die Osterfeiertage ins europäische Ausland mit dem Auto birgt einige Tücken. Der Automobilclub ÖAMTC informierte am Dienstag über Spezialregelungen, die sich von österreichischen Verkehrsbestimmungen unterscheiden.

So gibt es in Ländern wie Italien und Kroatien besondere Regelungen für junge Autofahrer bzw. Führerscheinneulinge. „In den ersten drei jahren nach Ausstellung des Führerscheins darf man auf Autobahnen nur 100 statt der 130 km/h, auf Schnellstraßen nur 90 statt 110 km/h fahren. Diese Regelung gilt auch für ausländische Lenker“, warnte ÖAMTC-Expertin Dagmar Riedl bei einer Fahrt nach Italien. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien von nur 20 km/h zu viel kostet mindestens 170 Euro Strafe. Bei 50 km/h können sogar 530 Euro berechnet werden. Wird man zwischen 22 und 7 Uhr beim Rasen erwischt, erhöhen sich laut ÖAMTC die Strafen um ein Drittel.

Nicht nur in Italien, auch in Kroatien sind Sonderbestimmungen zu beachten: Lenker unter 25 Jahren müssen immer zehn Stundenkilometer langsamer fahren als ältere Autofahrer. Somit gilt außerhalb von Ortschaften für Unter-25-Jährige Tempo 80. Anders als in Italien gilt die Beschränkung aber nur für kroatische Staatsbürger. „Allerdings empfiehlt es sich für alle Junglenker, sich daran zu halten, um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden“, empfiehlt Riedl.

Hohe Strafen für Temposünder

Teuer zu stehen kommt schnelles Fahren in Slowenien, Ungarn und der Schweiz. So kostet eine Überschreitung von 20 km/h in Ungarn 100 Euro, in der Schweiz ist mit mindestens 170 Euro zu rechnen. Bei 50 km/h sind es in Ungarn 200 Euro und in Slowenien beginnen die Geldbußen bei 500 Euro.

In Polen ist hingegen – anders als in Österreich – schnelleres Fahren in den Nachtstunden erlaubt. Zwischen 23 und 5 Uhr sind im Ortsgebiet 60 anstatt der tagsüber geltenden 50 km/h erlaubt.

Weitere Informationen zu Länderbestimmungen im Individualverkehr sind auf der Homepage des Automobilclubs unter www.oemtc.at/laenderinfo erhältlich. (TT.com)