Innenpolitik

Eine Straftat verhindern, bevor sie passiert

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Die Verfassungsschützer sollen mehr Rechte bekommen. Neu ist ihre Zusammenarbeit mit Insidern. Das Gesetz ist in Begutachtung.

Wien –Schon im Regierungsprogramm steht das Vorhaben, ein neues Staatsschutzgesetz zu schaffen. Ereignisse wie die jüngsten Terroranschläge in Europa haben dem Vorhaben Aktualität gegeben. „Gerade die Anschläge in Paris haben gezeigt, dass wir es mit einer neuen Tätergruppe zu tun haben“, sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bei der Präsentation des Entwurfs.

Mit dem neuen Gesetz wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht in einen Geheimdienst umgewandelt. Die Behörden sollen aber schneller eingreifen können, etwa schon bei der Vorbereitung einer Tat und nicht erst unmittelbar vor einem drohenden Angriff. Auch die Prävention soll ausgebaut und gefährdete Personen, wie Unternehmen und Politiker, informiert werden. Dies ermöglicht eine schnellere Information der Staatsspitzen.

Neu ist, dass die BVT-Beamten mit so genannten V-Leuten – also Verbindungsleuten oder Insidern – zusammenarbeiten können. Diese nicht unumstrittenen Vertrauenspersonen, die die Exekutive mit Informationen aus der Szene versorgen, dürfen aber selbst keine Straftaten begehen.

Hauptaufgabe des Staatsschutzes ist weiterhin die Abwehr von verfassungsgefährdenden Angriffen. Dies betrifft nicht nur drohende Terroranschläge, sondern etwa auch den Schutz kritischer Infrastruktur vor Cyberangriffen und Industriespionage. Auch neue Werkzeuge sollen dem Staatsschutz künftig zur Verfügung stehen, wie etwa die Abklärung von Kfz-Kennzeichen, wie es etwa bisher nur für die Kriminalpolizei möglich ist. Im digitalen Bereich sollen Personen zudem künftig über IP-Adressen ausgeforscht werden können. Wesentlich länger sollen mit dem neuen Staatsschutzgesetz Ermittlungsergebnisse durch die Behörden gespeichert werden. War dies bisher nur neun Monate lang möglich, soll diese Frist auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten soll dieser Zeitrahmen auch verlängert werden können. (TT)