Italiens Oberstes Gericht entscheidet über Berlusconi-Rekurs
Rom (APA) - Vor dem Obersten Gericht in Rom hat am Dienstag ein Verfahren über den Rekurs, den Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi und sei...
Rom (APA) - Vor dem Obersten Gericht in Rom hat am Dienstag ein Verfahren über den Rekurs, den Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi und sein Bruder Paolo in Zusammenhang mit dem Fall Unipol eingereicht haben. In diesem Fall waren die beiden wegen Verjährung freigesprochen worden, mussten aber eine Entschädigung von 80.000 Euro zahlen, gegen die sie sich wehren. Sie fordern einen kompletten Freispruch.
Berlusconi und sein Bruder Paolo waren im Unipol-Verfahren wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen angeklagt. Erstinstanzlich war Berlusconi zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, war dann im März 2014 wegen Verjährung des Verfahrens freigesprochen worden.
Die Anschuldigungen standen in Zusammenhang mit Ermittlungen in einem Finanzskandal aus dem Jahr 2005. Damals waren Unregelmäßigkeiten beim Streit um die Übernahme der Bank Antonveneta aufgetreten, bei dem italienische Interessenten der niederländischen Bank ABN Amro und der spanischen Finanzgruppe BBVA gegenüberstanden. Im Zuge der Ermittlungen war ein Telefongespräch zwischen dem damaligen Chef des mitbietenden italienischen Versicherungskonzerns Unipol, der der politischen Linken in Italien nahesteht, und dem Linkspolitiker und Ex-Außenminister Piero Fassino abgehört worden.
Die geheimen Aufzeichnungen wurden dann in der Zeitung „Il Giornale“ veröffentlicht, die politisch hinter Berlusconi steht. Berlusconi soll seinem Bruder das abgehörte Telefongespräch zur Veröffentlichung zugeschanzt zu haben, um Fassino in Schwierigkeiten zu bringen. Deswegen muss Berlusconi dem amtierenden Turiner Bürgermeister Fassino trotz der Verjährung eine Entschädigung von 80.000 Euro zahlen. Dagegen wehrt sich Berlusconi jedoch.
Berlusconi war am 11. März im sogenannten Ruby-Prozess von Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen gegen Bezahlung endgültig freigesprochen worden. Das oberste Gericht in Italien bestätigte das Urteil in letzter Instanz. Damit ist keine weitere Berufung mehr möglich. Mit diesem Urteil ist ein Prozess zu Ende gegangen, der 2012 begonnen und international für Aufsehen gesorgt hatte.