Baudichte in Telfs bleibt Streitfrage
Der Beschluss einer maximalen Baumassendichte für St. Georgen war „nicht rechtskonform“, kritisiert Vize-BM Günter Porta.
Von Michael Domanig
Telfs –Das Thema Baumassendichte lässt die Marktgemeinde Telfs nicht los: In der Februar-Sitzung hatte der Gemeinderat – gegen die Stimmen von PZT (Positive Zukunft Telfs) und „Telfs Neu“ – Bebauungsrichtlinien für Teile der Georgensiedlung beschlossen. Sie sehen u.a. eine maximale Baumassendichte von 2,0 vor. Dadurch, so die Befürworter, lasse sich verhindern, dass in der Einzelhaussiedlung überdimensionale Wohnblöcke entstehen.
Bauausschussobmann Vize-BM Günter Porta (PZT) hatte sich hingegen vehement gegen die Dichtebeschränkung ausgesprochen: Einerseits werde St. Georgen dadurch gegenüber anderen Siedlungsgebieten mit einer vergleichbaren offenen Bauweise benachteiligt. Zum anderen sei in den bestehenden Bebauungsplänen eine maximale Bauplatzgröße von 1500 Quadratmetern vorgesehen, die größere Wohnblöcke „ohnedies verhindern“ würde.
Nun sieht sich Porta in seiner Rechtsauffassung bestätigt: Letzte Woche habe er mit Vertretern des Bauamtes bei der Raumordnungsabteilung des Landes vorgesprochen, berichtet er im TT-Gespräch. Dort habe man ihm erklärt, dass der vom Gemeinderat getroffene Beschluss „nicht rechtskonform“ sei. „Dazu wäre nämlich ein Beschluss im Verordnungswege notwendig“, führt Porta aus, entweder im örtlichen Raumordnungskonzept oder in Form neuer Bebauungspläne. Was die maximale Baumassendichte betrifft, „müsste ganz genau begründet werden, warum eine solche Beschränkung nur für Teile der Georgensiedlung festgelegt wird, nicht aber für andere Siedlungsgebiete“, so Porta. PZT und „Telfs Neu“ haben nun gemeinsam den Antrag gestellt, dass der Gemeinderatsbeschluss wieder aufgehoben werden soll.
BM Christian Härting (Wir für Telfs) erklärt dazu, er habe den Bauamtsleiter beauftragt, „beim Land abzuklären, ob der Beschluss in den gesetzlichen Rahmen passt oder nicht und wie man ihn gegebenenfalls ändern sollte“. Er werde nun die schriftliche Stellungnahme des Landes abwarten, dann seien Bauausschuss und Gemeinderat am Zug. „Sollte der Beschluss nicht rechtskonform sein, werden wir ihn aufheben.“