Menschenrechte - NGOs kritisieren Bestellung dreier Kommissionsleiter
Wien (APA) - Die von der Volksanwaltschaft in der Vorwoche vorgenommene Neubestellung der Leitung von drei der insgesamt sechs Menschenrecht...
Wien (APA) - Die von der Volksanwaltschaft in der Vorwoche vorgenommene Neubestellung der Leitung von drei der insgesamt sechs Menschenrechts-Kommissionen stößt auf heftige Kritik bei NGOs. Mehrere Vertreter von Nicht-Regierungsorganisationen, die auch Mitglieder des Menschenrechtsbeirates sind, äußerten am Mittwoch in einem Offenen Brief „schwerwiegende Bedenken zur Gesetzmäßigkeit des Bestellvorganges“.
Für drei der insgesamt sechs Kommissionen, die die Einhaltung der Menschenrechte in Institutionen wie Alten- und Pflegeheimen, psychiatrischen Einrichtungen oder Gefängnissen überprüfen, wurde die Leitung neu bestellt. Dabei wurde für die Kommission für Wien und Niederösterreich statt des renommierten Anti-Folter-Experten Manfred Nowak der prominente Verfassungsjurist Heinz Mayer ausgewählt. Gabriele Fischer wurde für die südlichen Bundesländer Angelika Vauti-Scheucher vorgezogen. Die Kommission für Tirol und Vorarlberg wird künftig von Verena Murschetz geleitet.
Die NGOs kritisierten nun am Mittwoch in einem Offenen Brief an die drei Volksanwälte, dass sie im Menschenrechtsbeirat, dessen Anhörung bei der Bestellung der Kommissionsleiter vorgeschrieben sei, ihre Vorbehalte dagegen zum Ausdruck gebracht haben. Die Volksanwaltschaft sei aber darauf nicht eingegangen. „Wir sehen uns daher zur öffentlichen Distanzierung vom Vorgehen der Volksanwält/innen gezwungen“, schreiben die NGO-Vertreter, die auch Mitglieder im Menschenrechtsbeirat sind.
Sie verweisen darauf, dass das Volksanwaltschaftsgesetz für die Leitung von Kommissionen die Bestellung einer „auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit“ vorsehe. Die Anforderung nach „anerkannter“ Menschenrechts-Expertise sollte ihrer Ansicht nach dabei zumindest durch einschlägige Berufserfahrung, Publikationen und dergleichen zum Ausdruck kommen. Dass Angelika Vauti-Scheucher und Manfred Nowak nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie dem gesetzlichen Anforderungsprofil „eins zu eins entsprechen“ würden, bedeutet für die NGO-Vertreter eine „offenkundige Nichtbeachtung des Gesetzeswortlauts“. Gleichzeitig betonten sie aber auch, dass die nun bestellten Kommissionsleiter kein Vorwurf treffe und diese Persönlichkeiten unbestritten anerkannte Experten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet seien.
Gezeichnet ist der Offene Brief u.a. von Vertretern der Caritas, der Diakonie, der Volkshilfe, von SOS-Mitmensch, Amnesty International und Neustart.