Innenpolitik

Unbekannte V-Leute: Auch Staatsschutz will jetzt Spitzel einsetzen

Ministerin Johanna Mikl-Leitner und Verfassungsschützer Peter Gridling: Das Innenministerium betont, dass Vertrauenspersonen des Staatsschutzes nur in enger Bindung an Beamte tätig werden sollen.
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In den Karteien des Innenministeriums finden sich mehrere hundert Personen, die sich als Vertrauenspersonen verdingt haben. Jetzt will auch der Staatsschutz Spitzel einsetzen.

Von Wolfgang Sablatnig

Wien –„V-Leute“ für die Polizei werden kaum einmal erwähnt oder treten gar selbst an die Öffentlichkeit. Und doch gibt es sie auch in Österreich. Seit dem Jahr 2002, seit das Sicherheitspolizeigesetz die Möglichkeit dafür schuf, haben die Sicherheitsbehörden mehrere hundert Personen registriert, die für die Polizei als „Vertrauenspersonen“ tätig waren und dafür Geld kassiert haben, erfuhr die TT. Ihr durchschnittlicher Lohn: ein niedriger dreistelliger Euro-Betrag.

Mit dem „Polizeilichen Staatsschutzgesetz“, dessen Entwurf Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Dienstag vorgelegt hat, sollen künftig auch die Verfassungsschützer Vertrauenspersonen einsetzen können. Diese sollen Informationen für die sogenannte „erweiterte Gefahrenerforschung“ oder für den „vorbeugenden Schutz vor wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffen“ liefern, wie es im Entwurf wörtlich heißt.

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist angesichts dieser Pläne skeptisch. Zwar ist geplant, dass auch Vertrauenspersonen keine Straftaten begehen dürfen, Funk hält diese Abgrenzung in der Praxis aber nur für „schwer vorstellbar“, sagte er gestern im ORF-Radio.

Im Innenministerium werden Funks Bedenken zurückgewiesen. Vertrauenspersonen sollen nur in enger Absprache mit den Beamten tätig werden, wird dort betont. Die Beamten sollen genau vorgeben, was eine Vertrauensperson tun dürfe und was nicht. Es sei auch Aufgabe der Beamten, den Einsatz der Vertrauenspersonen zu beenden, bevor diese sich strafbar machen.