Zivildiener mit sieben Euro abgespeist
Das Verpflegungsgeld von sieben Euro pro Tag für einen Tiroler war zu gering, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Von Alexandra Plank
Innsbruck –„Lebst du noch, oder bist du Zivildiener“ – weiterhin Kritik an der erbärmlich schlechten Verpflegungsregelung für Zivis übt Harald Schweighofer, Regionalgeschäftsführer der GPA-djp Tirol. Er bietet über die Gewerkschaft Beratung an.
Im Gesetz stehe immer noch, dass der Zivildiener „angemessen verpflegt werden muss“. Laut Schweighofer ist die Naturalverpflegung praxisfremd und die meisten Trägerorganisationen hätten nicht ausreichend die Möglichkeit, die Zivildiener mit Essen zu versorgen. Ein angemessenes Verpflegungsgeld wäre immer noch die beste Lösung, dann könne sich der Zivildienstleistende damit verpflegen, wie er es gerne möchte. „Einen Teil der Kosten müsste der Staat übernehmen, für die Präsenzdiener übernimmt die öffentliche Hand schließlich die vollen Kosten“, so Schweighofer.
Obwohl ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorliegt (siehe unten), würden Zivildiener zum Teil immer noch über den Tisch gezogen, bemängelt ein Innsbrucker Anwalt. Er hat für einen Klienten ein Urteil beim Bundesverwaltungsgericht erwirkt. Dem Zivildiener wurden in einer Tiroler Einrichtung nur sieben Euro Verpflegungsgeld pro Tag zuerkannt. In diesem Fall kann binnen sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden.
Das ist allerdings ein sehr langwieriger Prozess, den viele junge Menschen nicht auf sich nehmen wollen. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Tiroler Causa umfasst dann auch 27 Seiten, das Verfahren zog sich über ein Jahr hin. Da zahlreiche Zivildiener unter derselben unhaltbaren Situation leiden würden, strebte der Anwalt eine öffentlich-rechtliche Entscheidung an. Diese ist nun Anfang dieses Jahres ergangen, da das Bundesverwaltungsgericht dem Fall „öffentliches Interesse“ zuerkannte. Dadurch wird für weitere Kläger das Prozedere abgekürzt. „Es ist eigentlich ganz logisch, dass sich jemand um 7 Euro pro Tag nicht selbst verpflegen kann“, so der Anwalt. Er machte für seinen Mandanten eine Verpflegung in höherem Ausmaß geltend, dieser Argumentation folgte nunmehr das Bundesverwaltungsgericht dem Grunde nach. Die Trägerorganisation ist nunmehr gefordert, realistische Berechnungen durchzuführen.
Peter Helfer, Zivildienerberater der GPA-djp, erklärt, dass viele Zivildiener ähnlich abgespeist würden, aber auf ihre Ansprüche verzichten. 2005 (Verfassungsgerichtshofurteil) hätten sich die meisten mit ihren Dienstgebern auf einen Vergleich geeinigt und nur die Hälfte des ihnen zustehenden Verpflegungsgeldes erhalten.
„Lange Zeit wurden Gesetze erlassen, die den Zivildienst verhindern sollten. Das waren die Drückeberger. Als die große Koalition eine Zweidrittelmehrheit hatte, wurden viele Bestimmungen zu Ungunsten der Zivildiener in den Verfassungsrang gehoben“, sagt Helfer. Mittlerweile sei man sich der Bedeutung der Zivis als billige Arbeitskräfte bewusst. Nicht zuletzt die Volksbefragung zur Wehrpflicht sei wegen der Zivildiener pro Wehrpflicht ausgegangen.
Die Neuregelung des Verpflegungsgeldes und dessen Vereinheitlichung ist für Helfer das Gebot der Stunde. Doch auch andere Gesetze müssten geändert werden. „Früher konnte man als Zivildiener eine Ausbildung beenden und dann den Dienst antreten. Das ist jetzt fast nicht mehr möglich“, so Helfer.