Wien

VfGH bestätigt Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien

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Eine Beschwerde von Automatenbetreibern wurde abgewiesen.

Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien ab 1. Jänner 2015 bestätigt. Das Ende der Bewilligungen für Glücksspielautomaten in Wien sei nicht verfassungswidrig, die Beschwerden der Automatenbetreiber wurden abgewiesen. Die Erwerbsfreiheit sei nicht verletzt worden, auch der Vertrauensschutz sei gewahrt worden.

Die Vorgangsweise sei im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt. Da es eine vierjährige Übergangsfrist gegeben habe, sei auch der Vertrauensschutz nicht verletzt worden. (APA)