VfGH: Gutachter-Bestellung im Strafprozess war verfassungswidrig

Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof hat die - bereits geänderte - Bestimmung der Strafprozessordnung für die Bestellung eines Sachverstä...

Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof hat die - bereits geänderte - Bestimmung der Strafprozessordnung für die Bestellung eines Sachverständigen im Strafverfahren als verfassungswidrig erkannt. Das Prinzip der Waffengleichheit sei verletzt worden, so der VfGH. Betroffen sind zahlreiche große Verfahren wie Telekom, Immofinanz, Hypo und auch eines von Hannes Kartnig.

Eine automatische Rechtsfolge ergebe sich daraus aber nicht. In jedem einzelnen Verfahren müsse nun geprüft werden, wie sich das auswirke. Stein des Anstoßes war, dass derselbe Gutachter im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren tätig werden konnte, ohne dass Angeklagte diesen wegen Befangenheit ablehnen konnten.

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA198 2015-04-02/11:15