VfGH - Auch Heta-Schuldenmoratorium wird bei uns landen

Wien/Klagenfurt (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) geht nach Worten seines Präsidenten Gerhart Holzinger davon aus, dass er nicht nur...

Wien/Klagenfurt (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) geht nach Worten seines Präsidenten Gerhart Holzinger davon aus, dass er nicht nur über die Rechtmäßigkeit des Hypo-Sondergesetzes vom Sommer 2014 (Stichwort: Schuldenschnitt auf landesgarantierte Hypo-Nachranganleihen) befinden muss. Auch das jetzt im März 2015 verhängte Schuldenmoratorium über die Hypo-Bad-Bank Heta dürfte die Verfassungsrichter beschäftigen.

Nachdem Gläubiger gegen das, was in der ersten Stufe passierte, Beschwerden eingelegt haben, geht der VfGH-Präsident davon aus, dass über kurz oder lang auch das aktuelle Heta-Thema beim Verfassungsgerichtshof landen wird. Es gehe auch hierbei um Ansprüche - sei es auf die Rückzahlung von Darlehen, Tilgungen von Schulden oder um Haftungsansprüche - die vom Gesetzgeber annulliert oder in ihrer Wirksamkeit zeitlich erstreckt würden, meint man im VfGH.

„Es ist im Grunde die gleiche Problematik“, sagte Holzinger. In Sachen Heta-Schuldenmoratorium gehe es zudem um die Frage, ob es zulässig sei, das Abwicklungsgesetz auf die Heta überhaupt anzuwenden. Diese Fragen sind beim Verfassungsgerichtshof aber noch nicht anhängig.

Österreichische Gläubiger, aber vor allem auch deutsche Finanzinstitutionen, die Milliarden Euro in der ehemaligen Hypo „im Feuer“ haben, beklagten scharf, dass Österreich sich seiner Zusagen und Garantien entledige. Deutsche Banken warfen Österreich vor, mit „juristischen Winkelzügen“ zu arbeiten. Die deutschen Bankenverbände verlangen von der deutschen Regierung, ihnen in Sachen Heta bzw. Hypo-Sondergesetz bei der EU zu helfen.

Gegen das Hypo-Sondergesetz vom Sommer 2014, mit dem ab August letzten Jahres die damals noch als Hypo Alpe Adria firmierende staatliche Krisenbank Nachrangverbindlichkeiten über mehr als 800 Millionen über Nacht für wertlos erklären ließ (auch die BayernLB musste eine solche Summe in den Wind schreiben), lagen 34 Individualanträge beim Verfassungsgerichtshof vor. Dazu kommen 28 Gerichtsanträge.

Etliche Beschwerden überlappten sich dabei aber schon: Viele Individualklagen (von Banken, Fonds, Versicherungen), die der Verfassungsgerichtshof nun aus Formalgründen zurückgewiesen hat, haben auch Klagen beim Landesgericht Klagenfurt beziehungsweise beim Handelsgericht Wien eingereicht, die der VfGH einer Entscheidung zuführen wird. In Österreich ist die UNIQA Versicherung unter den prominenten Beschwerdeführern.

In mehreren dieser Verfahren haben die Gerichte mittlerweile Bedenken an den Verfassungsgerichtshof übermittelt - also Anträge, entsprechende Bestimmungen im Hypo-Sondergesetz bzw. in der zugehörigen Verordnung als verfassungswidrig oder gesetzwidrig aufzuheben.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com

http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA205 2015-04-02/11:25