Kleines Glücksspiel in Wien - Betreiber lassen Köpfe hängen
Wien (APA) - Die Bestätigung des Wiener Automatenverbots durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sorgt bei den betroffenen Betreibern für be...
Wien (APA) - Die Bestätigung des Wiener Automatenverbots durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sorgt bei den betroffenen Betreibern für betretene Reaktionen. Der Novomatic-Konzern, der bis zum Jahreswechsel rund 1.500 der 2.700 Glücksspielgeräte in der Hauptstadt betrieben hat, gab sich wortkarg: „Unsere Juristen werden die Sache sorgfältig prüfen“, so ein Sprecher zur APA. Kleine Aufsteller bangen um Jobs.
„Durch diese Entscheidung wird es weitere Arbeitslose in Wien geben“, sagte Helmut Kafka vom Automatenverband. Der Branchensprecher geht davon aus, dass nicht nur viele Zocker-Salons zusperren werden, sondern auch einige Gastbetriebe. Viele hätten mit Glücksspielautomaten Renovierungen, die Miete oder das Personal finanziert. „Zwei Automaten haben einen Arbeitsplatz gestützt“, so Kafka. Auch viele Sportwettensalons seien ohne Glücksspielautomaten nicht rentabel zu führen. Sportwetten sind in Österreich nicht als Glücksspiel deklariert und weiterhin erlaubt.
In Kafkas Augen „orientiert sich der Verfassungsgerichtshof an den politischen Wünschen“. Dass der VfGH die viereinhalbjährige Übergangsfrist für das Auslaufen alter Automatenbewilligungen als ausreichend erachtet, kann der Automatenlobbyist nicht verstehen. „Das ist fernab jeglicher Realität und eine krasse Ungleichbehandlung der Wiener Unternehmer.“ Schließlich sei in Oberösterreich, der Steiermark, im Burgenland sowie in Kärnten, die auf Basis des neuen Bundes-Glücksspielgesetzes (GSpG) das Automatenspiel erlauben bzw. erlauben wollen, ausdrücklich eine Konzessionsdauer von mindestens zehn Jahren vorgesehen.
Das Suchtpräventionsargument geht für Kafka ins Leere. „Das Verbot ist das Gegenteil von Spielerschutz.“ Die Spieler würden eben nun in den illegalen Bereich bzw. ins Internet ausweichen.
Dass die betroffenen Betreiber versuchen werden, auch das höchstgerichtliche Urteil doch noch weiter juristisch zu bekämpfen, etwa durch den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg, wurde am Donnerstag in Branchenkreisen eher ausgeschlossen. Die Stadt Wien hat Juristen zufolge keine Regressansprüche zu befürchten.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA306 2015-04-02/13:33