Hypo-Sondergesetz - BayernLB-Klage auch bei Handelsgericht Wien läuft

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Die BayernLB, einst Mehrheitsaktionärin der Hypo Alpe Adria, ist unter den Klägern, deren Individualbeschwer...

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Die BayernLB, einst Mehrheitsaktionärin der Hypo Alpe Adria, ist unter den Klägern, deren Individualbeschwerden gegen den Hypo-Haircut von 2014 („Sondergesetz“) der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus Formalgründen abgewiesen hat. Wie andere Einzelkläger hat sie parallel beim Handelsgericht in Wien eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit thematisiert. Eine Ergänzung dazu ist zu erwarten.

Zur Entscheidung des VfGH, Individualbeschwerden abzuweisen und ausschließlich Gerichtsanträge zuzulassen, sagte ein Sprecher der Bayerischen Landesbank heute, es handle sich nicht um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof in der Sache. „Wir erwarten weiterhin, dass der Verfassungsgerichtshof noch in diesem Jahr eine Entscheidung zugunsten der vom Hypo-Sondergesetz betroffenen Gläubiger treffen und die enteignenden Eingriffe des Sondergesetzes aufheben wird“, verlautete am Nachmittag von der BayernLB zur APA.

Dem vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Weg entsprechend werde die BayernLB die Überprüfung des Sondergesetzes im Rahmen einer schon vor dem Handelsgericht (HG) in Wien anhängigen Zivilklage gegen die Republik Österreich weiterverfolgen.

Bei der im Dezember eingebrachten Klage handelte es sich um die „Garantieklage“. Die Bayern brachten beim Handelsgericht Wien Klage gegen die Republik ein, in der sie 2,4 Milliarden Euro einforderten, die aus ihrer Sicht noch als Kredite in der Hypo-Bad-Bank Heta stecken. Die bayerische Bank sah durch die Hypo-Bad-Bank-Gründung eine staatliche österreichische Kreditrückzahlungsgarantie schlagend geworden.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com

http://www.bayernlb.de

http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA462 2015-04-02/17:10