Lawinenunglück - Überlebende kehren vermutlich Freitag zurück

Innsbruck/Grenoble (APA) - Die sieben unversehrt Überlebenden des Lawinenunglücks in den französischen Alpen werden voraussichtlich am Freit...

Innsbruck/Grenoble (APA) - Die sieben unversehrt Überlebenden des Lawinenunglücks in den französischen Alpen werden voraussichtlich am Freitag die Heimreise nach Österreich antreten. Das teilte der Österreichische Alpenverein (ÖAV) am Donnerstagabend in einer Aussendung mit. Unterdessen sind die beiden Bergführer nach den Einvernahmen durch die französischen Ermittler wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

ÖAV-Präsident Andreas Ermacora sagte der APA, dass die beiden Freitag früh zu einer weiteren Einvernahme bei der französischen Polizei erscheinen müssen und danach wohl mit den anderen Überlebenden nach Österreich zurückkehren können. Die ÖAV-Expedition war am Mittwoch im Ecrins-Massiv in eine Lawine geraten. Drei Alpinisten aus Wien, Salzburg und Südtirol im Alter zwischen 20 und 25 Jahren waren dabei ums Leben gekommen. Ein Tiroler befand sich am Donnerstag weiter in kritischem Zustand.

Laut ÖAV wurden die sieben anderen Expeditionsteilnehmer am Vormittag per Helikopter ins Tal nach Briancon ausgeflogen, wo sie sofort von der Öffentlichkeit abgeschirmt wurden. In Begleitung des ÖAV-Teams sind mittlerweile auch Angehörige der Verunglückten in Frankreich angekommen. „Es wird alles Nötige unternommen, um den Überlebenden eine baldige Heimreise zu ermöglichen. In Absprache mit der Tyrolean Air Ambulance, die auf Abruf bereit steht, ist der Alpenverein auch bemüht, die Überführung der Verstorbenen zu organisieren“, hieß es in der Aussendung.

Die Ermittlungen der französischen Polizei nach einem so tragischen Unglück seien Teil einer Standardüberprüfung, wie sie auch in Österreich bei Unfällen mit Todesfolge ablaufen würde, betonte der ÖAV. Im Rahmen der Einvernahmen werde unter anderem überprüft, ob die beiden Bergführer als solche tätig sein durften. „Die beiden Bergführer waren im Auftrag des ÖAV unterwegs und sind geprüfte Bergführer nach dem Bergführergesetz. Dies berechtigt sie auch, in allen Mitgliedsländern des internationalen Bergführerverbandes, darunter auch Frankreich, uneingeschränkt als Bergführer tätig zu sein. Diesbezügliche Bestätigungen des nationalen und internationalen Verbandes liegen vor“, sagte Ermacora.