Online-Bericht zu Mordanklage samt Bild nach Freispruch unzulässig

Wien (APA) - Die Verfügbarkeit eines archivierten Berichts über eine Mordanklage samt Foto des Beschuldigten in einem Online-Medium ist nich...

Wien (APA) - Die Verfügbarkeit eines archivierten Berichts über eine Mordanklage samt Foto des Beschuldigten in einem Online-Medium ist nicht länger zulässig, wenn der Betroffene im weiteren Verlauf des Verfahrens freigesprochen wurde. Nach Meinung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist es verboten, das Bild weiterhin zu zeigen, „wenn nicht zugleich und räumlich verbunden“ auf den Freispruch hingewiesen wird.

Ein Medienunternehmen hatte in seiner Printausgabe und im Internet über eine Gerichtsverhandlung zu der Mordanklage berichtet. Der Betroffene war daneben in Handschellen abgebildet. Über den späteren Freispruch wurde nicht berichtet, der Online-Bericht blieb aber abrufbar, hielt der OGH am Freitag in einer Aussendung fest.

Ein Erstgericht gab der Unterlassungsklage des ehemaligen Beschuldigten gegen die weitere Veröffentlichung des Fotos statt. Das Berufungsgericht wies sie jedoch wieder ab, weil der Bericht wahr und der Kläger nicht entwürdigend dargestellt worden sei. Das sah der OGH nun anders. „Zwar ist die (erstmalige, tagesaktuelle) Veröffentlichung des zutreffenden Berichts über die Mordanklage samt Bild in Print- und Onlineausgabe gerechtfertigt, die fortdauernde Abrufbarkeit des Bildes samt Bericht ist nach dem Freispruch des Klägers aber anders zu beurteilen“, so die Begründung.

~ WEB http://www.ogh.gv.at/ ~ APA222 2015-04-03/12:37