Standort Tirol

Ischgler Hotelier klagt gegen üble Bewertung

Ein Mann hatte im Internet gefälschte pornografische Bilder seiner Schwägerin verbreitet.
© MEV

Vorzeitig abgereister Gast ließ auf Reiseplattform Dampf ab. Hotelier wehrt sich gegen üble Nachrede.

Von Reinhard Fellner

Ischgl, Hamburg –Ischgl ist ein Gästemagnet. Nirgendwo in Österreich ist die Dichte an Vier-Sterne-Hotels größer, ein gehobenes Betriebsniveau somit fast Standard. Hannes Parth, Vorstandsvorsitzender der Silvretta Seilbahnen und Hotelgesellschafter betreibt mit seiner Frau so ein Vier-Sterne-Hotel. Wie heute üblich, kann es aus aller Welt über Reiseportale gebucht und bewertet werden. Eines dieser Portale ist Tripadvisor. 32 Gästebewertungen zum Ischgler Hotel befanden sich bislang darauf: 26 lauteten auf „ausgezeichnet“, vier auf „sehr gut“. Bis im Jänner Gäste unnachvollziehbare Mängel gegenüber Parth geltend gemacht und eine Preisreduktion eingefordert hatten. Parth kontrollierte mit weiteren Personen das scheinbar zu kalte und übel riechende Appartement und konnte die Beschwerden nicht nachvollziehen. Unter Klagsandrohung bezahlten die Rumänen darauf murrend ihre Rechnung und reisten vorzeitig ab.

Tage später bekam jedoch auch Parth seine Rechnung präsentiert – nämlich in Form einer Tripadvisor-Portalbewertung, die dem Ischgler die Haare zu Berge stehen ließ. „Ungenügend“ sollte das Hotel sein – die schlechteste aller Bewertungsmöglichkeiten.

Das Punkteranking war dazu mit einer Beschreibung garniert, die für Parth im krassen Widerspruch zur Realität steht. Über Rechtsanwalt Hermann Holzmann wandte sich Parth darauf an das Reiseportal, um die Löschung der verzerrenden Einträge zu erreichen. „Man wehrt sich nicht gegen konstruktive Kritik. Als erfahrene Hoteliersfamilie haben wir ein offenes Ohr für alle Anliegen unserer Gäste. Aber bei unwahren Behauptungen, welche den Tatbestand der üblen Nachrede verwirklichen, endet das Verständnis.“ Eine Reaktion des US-Portals mit Zweigstelle in Hamburg blieb jedoch aus.

Da der einstige Gast zur Negativbewertung zudem einen zweiten Nicknamen angelegt hatte, reichte Anwalt Holzmann nun eine Klage auf Unterlassung am Landesgericht ein. Tripadvisor unterwirft sich in seinen Nutzungsbedingungen deutschem Recht. Holzmann: „Nicht nur, dass wir das Portal vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt haben, hat es seine Prüfpflichten nach dem Telemediengesetz in diesem Fall eindeutig verletzt. Aufgrund der krassest möglichen Abweichung von den anderen Bewertungen, ist spätestens nach unserer Mitteilung eine kredit- und ruf- schädigende Herabsetzung klar erkennbar. Dem Schaden durch solch willkürliche Eintragungen muss man entschieden entgegentreten!“

Ein Problem, das auch die übrige heimische Hotellerie bewegt. Siegfried Egger, Obmann der WK-Fachgruppe Hotellerie: „Diese Bewertungen sind aus dem Tourismus nicht mehr wegzudenken und daher von Zimmervermietern sehr ernstzunehmen!“ Generell rät die Wirtschaftskammer, Bewertungen stets zu kontrollieren und sie regelmäßig auszuwerten. Die Fachgruppe bietet sogar bereits ein Seminar zum „Umgang mit Hotelbewertungen“ an.

Für Sie im Bezirk Landeck unterwegs:

Monika Schramm

Monika Schramm

+4350403 2923

Matthias Reichle

Matthias Reichle

+4350403 2159