Allergene vor, noch ein Tor
Seit der Frühjahrssaison kiefeln auch die Amateur-Kantinenwirte im Tiroler Unterhaus an der richtigen Aufstellung. 14 Allergene gilt es von A bis R bei ihren Schmankerln auszuweisen, damit der Fußball nicht im Magen liegt.
Innsbruck –Es ist die wohl unwichtigste Nebensache der Welt bei der wichtigsten Nebensache an den Wochenenden: Doch seit Mitte Dezember spielt auch die Allergen-Kennzeichnungspflicht Fußball. Der Buchstaben-Salat von 14 allergieauslösenden Stoffen muss deshalb in der Kantine in eine entsprechende Aufstellung gebracht werden. Ob Champions League oder Tiroler Unterhaus: Der „Verordnung über die Weitergabe von Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen“, sollte möglichst offensiv begegnet werden, damit die Vereine nicht hinten hineingedrückt werden. Denn ehe man sich’s versieht, kann ein Kontrolleur schon die rote Karte zücken. Aber keine Sorge. Sperre droht vorerst keine, man kann nachbessern.
Der Tiroler Fußballverband wies bereits im Februar auf die Kennzeichnungspflicht hin. „Wenn Fußballvereine bei Heimspielen Speisen an die Besucher abgeben, unterliegen diese Kantinen dem Lebensmittelrecht“, heißt es in dem Informationsschreiben. Und die Lebensmittelaufsicht hat seit Anfang des Jahres 700 Kontrollen in Tirol durchgeführt. Unter den Aufsichtsorganen sind sicher einige Fußballbegeisterte. So gesehen sollte ihnen kein Elfmeter aufgelegt werden. Allerdings: Am Fußballplatz gibt es schon Hunderte Experten, da kommt es auf den einen oder anderen geschulten „Gluten“-Sachverständigen nicht an.
Apropos Gluten. Das ist die einfachste Lektion im Allergen-Abc, obwohl die Gluten-Unverträglichkeit am Fußballplatz nicht so sehr auf den Magen schlägt, sondern sich oft durch eine schwankende Vorwärtsbewegung und lallende Kommentare zum Spiel bemerkbar macht: Denn Bier enthält vielfach glutenhaltiges Getreide – also den Buchstaben „A“ in der 14-teiligen Allergenverordnung.
Im Allgemeinen ist die Ausweisung nicht so schwer, wenngleich gewöhnungsbedürftig. Aber wie auf dem grünen Rasen muss die Aufstellung passen und eine Frittatensuppe, die mit „A, C, G, L und M“ gleich über fünf Allergene verfügt, wird kaum eine Kantine während oder nach einem Spiel kredenzen. Am häufigsten kommt wohl das 1-1-1-System zur Anwendung: ein Würstl mit Brot und Bier.
Doch wie sollte man sich am besten absichern, damit für die Lebensmittelkontrolleure bereits am Sechzehner Schluss ist? Meist wird bei den Produkten bereits auf die 14 möglichen Allergene verwiesen, die Wirtschaftskammer hat dazu auch einen übersichtlichen Leitfaden gestaltet. Auf der Speise- und Getränkekarte sollten schließlich die vorgesehenen Allergen-Buchstaben vermerkt und die Informationsfolder aushängt werden. Damit können sich die ballverliebten Allergenexperten dann selbst mit den Auswirkungen von Schalenfrüchten (H), Schwefeldioxid und Sulfiten (O) oder Lupine (P) auseinandersetzen.
Wer auf mündliche Auskunft setzt, sollte jedoch nicht auf „Learning by doing“ (Lernen durch Handeln) vertrauen. Denn für mündliche Informationen über Allergene ist eine verpflichtende Schulung notwendig – eine Schiri-Ausbildung für die Kantine.
Was allerdings gewiss ist: Die umfangreichste Allergenverordnung nützt bei einer Niederlage auch nichts, denn die schlägt sich mit oder ohne Gluten empfindlich auf den Magen. (pn)