Größter Fund Europas: 16 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen sichergestellt
Im Hamburger Hafen haben Zöllner eine riesige Menge Kokain aufgespürt. Die mehr als 16 ...
Laut Staatsanwalt Hansjörg Mayr lagen keinerlei Voraussetzungen für eine Strafbarkeit vor. Weitere Neuigkeiten vom Landesgericht im TT-Gerichtssplitter.
Im Februar war ein Zweijähriger im Schlafraum einer Haller Kinderkrippe vergessen und später dort alleine eingesperrt worden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte nach einer Polizeianzeige darauf wegen Verdachtes der Vernachlässigung unmündiger Personen ermittelt. Alle Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin der Krippe wurden nun jedoch eingestellt. Laut Staatsanwalt Hansjörg Mayr lagen keinerlei Voraussetzungen für eine Strafbarkeit vor: „Weder war Vernachlässigungsvorsatz erkennbar, noch war die Vernachlässigung gröblich. Dazu verlangt das Delikt nach einer beträchtlichen Gesundheits- oder Entwicklungsschädigung durch die Vernachlässigung – was bei dem Buben nicht der Fall war.“
Einen beträchtlichen Schaden richtete hingegen dieses Wochenende ein defekter Boiler am Landesgericht an. Nach einer Explosion trat aus dem Altgerät im zwölften Stock ungehindert Wasser aus. Als eine Richterin des Oberlandesgerichts am Wochenende den Schaden entdeckte, hatte sich das Wasser über Schächte schon bis zum dritten Stock durchgearbeitet. Nun müssen Gerichtsakten und Teppiche getrocknet sowie so manches technische Gerät getauscht werden. Ein reibungsloser Gerichtsablauf ist allerdings nicht gefährdet.
Die Härte des Gesetzes mussten gestern zwei Nordafrikaner verspüren. So kassierte ein bereits Vorbestrafter am Oberlandesgericht elf Monate Haft und den Widerruf von vier Monaten für die Weitergabe von einem Kilogramm Cannabis. Am Landesgericht setzte es hingegen insgesamt 19 Monate Haft für einen Cannabis-Dealer mit zwei Namen und zwei Geburtsdaten. (fell)