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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die New Media Online GmbH ist bemüht, ihre Website mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2. soweit wie möglich eingehalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.tt.com und deren Subseiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Sollten Sie bei nicht barrierefreien PDF- Dokumenten Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an barrierefreiheit@moserholding.com. Wir werden versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Einige Elemente auf der Website weisen Mängel bei der Tastaturbedienbarkeit auf. Der Tastaturfokus ist bei manchen interaktiven Elementen nicht sichtbar, was gegen das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Fokus sichtbar) verstößt. Zudem sind nicht alle interaktiven Elemente vollständig mit der Tastatur bedienbar, was das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) und Erfolgskriterium 2.1.3 (Tastatur (ohne Ausnahme)) nur eingeschränkt erfüllt.

Bei der visuellen Darstellung gibt es mehrere Probleme. Einige Schaltflächen haben keinen klar erkennbaren Text, was gegen das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) verstößt. Bei einem Zoom von 400% kommt es zu Layoutproblemen und Informationsverlust, was das Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow) nur eingeschränkt erfüllt.

Einige Elemente erfüllen nicht die Mindestanforderungen für Farbkontraste, was die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beeinträchtigt. Einige Nicht-textuelle Elemente haben nicht den erforderlichen Mindestkontrast zu angrenzenden Farben, was ihre Wahrnehmung erschwert. Nur mit Einschränkungen erfüllt sind damit die Erfolgskriterien 1.4.3 (Kontrast) und 1.4.11 (Kontrast von Nicht-Textinhalten).

In Bezug auf Multimedia-Inhalte fehlen bei einigen Videoelementen Untertitel, was den Zugang für gehörlose oder schwerhörige Nutzer einschränkt und gegen das Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel) verstößt.
Die Struktur der Website weist ebenfalls Mängel auf. Das Menü befindet sich nicht innerhalb einer Landmarkregion, was die Navigation für Screenreader-Nutzer erschwert und gegen das Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) verstößt. Der erste interaktive Punkt auf der Webseite ist kein Link zum Beginn des Hauptinhalts, was das Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke überspringen) nicht erfüllt.

Einige Links haben keinen klar erkennbaren Text, was ihre Funktion für Nutzer unklar macht. Links mit gleichen Ziel-URLs haben unterschiedliche Linktexte, was zu Verwirrung führen kann. Nur mit Einschränkungen erfüllt sind damit die Erfolgskriterien 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) und 3.2.4 Konsistente Identifikation. Zudem sind Links vom umgebenden Text nicht ausreichend unterscheidbar, was das Erfolgskriterium 1.4.1 (Verwendung von Farbe) beeinträchtigt.

Die Listenstruktur ist teilweise fehlerhaft. Listen enthalten direkt andere Elemente als li, script oder template, was die Struktur für Screenreader-Nutzer verfälscht und gegen das Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) verstößt.

Einige Frames haben keinen zugänglichen Namen, was ihre Funktion für Screenreader-Nutzer unklar macht und gegen das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) verstößt.

Die Überschriftenstruktur ist nicht immer korrekt. Text, der als Überschrift gedacht ist, wird nicht als solche gekennzeichnet, was die Struktur der Seite für Screenreader-Nutzer verfälscht und gegen das Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) verstößt.

Bilder haben nicht immer aussagekräftige Alternativtexte, was ihre Funktion für Screenreader-Nutzer unklar macht und gegen das Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht- Text-Inhalt) verstößt.

Die Reihenfolge der Inhalte stimmt nicht immer mit der visuellen Präsentation überein und ist nicht sinnvoll für die Tastaturnavigation strukturiert, was gegen das Erfolgskriterium 1.3.2 (Sinnvolle Reihenfolge) verstößt.

Karusselle sind nicht immer korrekt strukturiert, was ihre Bedienung für assistive Technologien erschwert und gegen das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) verstößt.

Video- oder Audioelemente spielen teilweise automatisch ab, was störend sein und die Nutzung von Screenreadern beeinträchtigen kann. Dies verstößt gegen das Erfolgskriterium 1.4.2 (Audiokontrolle).

An der Behebung all dieser Mängel wird kontinuierlich gearbeitet, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern und den WCAG-Richtlinien besser zu entsprechen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente barrierefrei zu gestalten. An diesen Unvereinbarkeiten wird laufend gearbeitet und diese werden sukzessive korrigiert.

Außerdem können komplexe interaktive Anwendungen einen erheblichen Aufwand darstellen um eine vollständig barrierefreie Gestaltung umzusetzen.

Auch ältere archivierte Inhalte, die nur selten aufgerufen werden, stellen eine Herausforderung dar, da eine umfassende Überarbeitung aller dieser Inhalte unverhältnismäßig aufwendig wäre.

Eingebettete Inhalte von Drittanbietern, über die wir keine vollständige Kontrolle haben, können ebenfalls eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, da wir deren Barrierefreiheit nicht direkt beeinflussen können.

Schließlich könnte auch die Bereitstellung von Echtzeit-Untertiteln oder Audiobeschreibungen für Live-Streaming-Inhalte in einigen Fällen eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten, insbesondere bei spontanen oder ressourcenintensiven Live-Übertragungen.

c) Folgende Inhalte fallen nicht unter die Anwendungen der Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant. Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt und auf der Grundlage einer Selbstbewertung durch die Moser Holding AG durchgeführt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 25. Juni 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website sowie den dazugehörigen Subseiten werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@moserholding.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.