Urteil

Saftige Strafe: 15 Spielgeräte kosten Unterländer nun 1,1 Millionen Euro

Symbolbild.
© Zolnierek

Spielautomaten in Tiroler Lokalen und Tankstellen betrieben, aber keinerlei Steuern bezahlt. Saftige Strafe für 58-jährigen Unterländer.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Über Jahre hatten Spielautomatenbetreiber in Tirol mit den Behörden Katz und Maus gespielt. Kaum war irgendwo ein „einarmiger Bandit“ entfernt worden, stand schon ein anderer im Nebenraum. Da für die Geräteumsätze oft auch keinerlei Abgaben entrichtet worden waren, trat folglich auch die Steuerfahndung Team West auf den Plan.

In deren Fokus war dann bald ein Automatenbetreiber-Trio geraten. Einer von ihnen, ein 58-jähriger Unterländer, musste sich gestern am Landesgericht wegen Abgaben-, Umsatzsteuer- und Einkommensteuerhinterziehung in der Höhe von nicht weniger als 968.426 Euro verantworten. Angefallen waren die Abgaben laut Staatsanwalt Florian Oberhofer über Millionen-Automatenumsätze. Dies hatten beim Angeklagten insgesamt 15 Glücksspielgeräte erwirtschaftet, die von Wörgl bis Bregenz aufgestellt waren. Daran gab es nach intensiver Ermittlungstätigkeit durch die Steuerfahnder inklusive Hausdurchsuchung und Kontoöffnungen für den 58-Jährigen auch nichts mehr zu rütteln. Verteidiger Peter Sparer riet zum mildernden Geständnis, schließlich standen als Strafe das Doppelte des hinterzogenen Betrages sowie vier Jahre Haft auf dem Spiel.

Strafrichterin Sabine Krainer wählte für den bislang Unbescholtenen aufgrund des Geständnisses einen Mittelweg: So muss er die hinterzogenen 968.426 Euro der Republik angedeihen lassen. Zur knappen Million kamen gestern allerdings auch noch rechtskräftig zur Hälfte bedingte 200.000 Euro Geldstrafe. Aufgrund des nun anstehenden Geldbedarfs von rund 1,1 Millionen Euro fragte da der Verurteilte: „Ja, und was ist denn, wenn ich das nicht zahlen kann?“

Richterin Krainer: „Bezüglich der Abgaben müssen Sie sich da mit dem Finanzstrafgesetz auseinandersetzen. Können Sie bei mir die unbedingte Geldstrafe von 100.000 Euro nicht innerhalb von sechs Monaten aufbringen, wird die Ersatzfreiheitsstrafe ein Thema.“ Der Verurteilte: „Geht nicht auch Sozialarbeit?“ „‚Schwitzen statt sitzen‘ wäre eventuell schon möglich!“, die Richterin. Da müsste der 58-Jährige dann aber wohl eher lange „schwitzen“.

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