Deutschland

„Selbstbestimmtes Sterben": Deutsches Höchstgericht kippt Sterbehilfe-Verbot

Aktive Sterbehilfe – also die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze – ist und bleibt in Deutschland verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst ein. (Symbolfoto)
© Patrick Seeger