Knalleffekt im Sondergemeinderat: Willi wies Antrag auf Doppelbudget zurück
Bürgermeister Georg Willi (Grüne) begründet dies mit einem fehlenden Passus im Stadtrecht und verwies gleichzeitig auf entsprechende Vorgaben auf Bundes- und Landesebene. Dies löste empörte Reaktionen aus.
Innsbruck – Knalleffekt gestern Abend im Innsbrucker Gemeinderat: In der Sondersitzung, die nach dem turnusmäßigen Gemeinderat angesetzt war und bei der eigentlich ein Doppelbudget beschlossen werden hätte können, kam es erst gar nicht zur Abstimmung. Bürgermeister Georg Willi (Grüne) ließ den Antrag nicht zu: „Ich habe den Antrag, ein Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 vorzulegen, zurückgewiesen. Grund ist die fehlende gesetzliche Grundlage im Innsbrucker Stadtrecht.“
Das löste entsprechend empörte Reaktionen seitens der Antragsteller aus. Willi wähnt das Stadtrecht aber auf seiner Seite. Er verwies diesbezüglich auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene. Dort wird die Möglichkeit eines Doppelbudgets explizit erwähnt und eingeräumt. Im Stadtrecht der Landeshauptstadt nicht, selbst wenn es bereits in der Vergangenheit Doppelbudgets gab. „Hätte der Landesgesetzgeber, der das Innsbrucker Stadtrecht festlegt, die Möglichkeit eines Doppelbudgets gewollt, hätte er spätestens 2019 eine entsprechende Regelung geschaffen. Da wurden nämlich die neuen Budgetregeln – Stichwort Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung VRV – ins Stadtrecht aufgenommen. Ich konnte daher gar nicht anders entscheiden.“
Rechtliche Streitfrage
Die Causa bleibt wohl eine rechtliche Streitfrage und dürfte weitere politische Wellen schlagen. Willi entschied gestern jedenfalls gegen den Antrag – er war ja schon im Vorfeld klar gegen ein Doppelbudget in Corona-Zeiten gewesen. Für die Jahre 23/24 könne er sich dieses Doppelbudget aber sehr wohl vorstellen – „rechtzeitig vor der nächsten planmäßigen Gemeinderatswahl“, wie es die Grünen in einer Aussendung bezeichneten. Dafür werde man sich „vom Rechtsausschuss im Innsbrucker Gemeinderat ausgehend um eine Regelung bemühen, die ein städtisches Doppelbudget im Stadtrecht definitiv erlaube“.
ÖVP-Klubobmann Christoph Appler forderte sofort eine Stellungnahme der Magistratsdirektorin ein. Dies lehnte Willi jedoch ab. StR Christine Oppitz-Plörer (FI) sprach von einer nicht nachvollziehbaren Privatmeinung Willis, das vom Bürgermeister vorgelegte Schreiben sei eine „Verhöhnung des Gemeinderats“, und kündigte eine Aufsichtsbeschwerde an.
FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger bemängelte wie andere eine fehlende und klar ersichtliche Stellungnahme der städtischen Juristen. „Warum haben wir nicht die Gemeindeaufsicht dazu gefragt?“, warf er in den Sitzungssaal.
Die Emotionen bei den Antragstellern kochten hoch. Kritik kam unter anderem von SPÖ-GR Martin Kuprian. FI-GR Markus Stoll warf Willi „Feigheit“ vor und forderte lautstark ein Rechtsgutachten ein. FPÖ-Stadtrat Rudi Federspiel sagte zu Willi: „Schämen Sie sich, Herr Bürgermeister.“ Dann beendete der Stadtchef die Sitzung. (mw)