Facebook-Posting

Nehammer "entsetzt" über Diskussion wegen Klagen seiner Frau

Innenminister Karl Nehammer äußerte sich zu Klage seiner Frau gegen Facebook-User.
© HERBERT NEUBAUER

Ein Kärntner muss nach einem Vergleich wegen eines Facebook-Postings 3500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Zudem haben auch andere User, die das Posting geteilt haben, diese Forderung vom Rechtsanwalt Nehammers erhalten.

Wien – Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat sich "entsetzt" gezeigt, wie die Diskussion über das juristische Vorgehen seiner Ehefrau gegen Facebook-User wegen übler Nachrede geführt werde. Seine Frau sei eine Privatperson, die im Internet verleumdet worden sei und sich als Opfer von Hass im Netz wehre und "das einzige was diesem Teil der Opposition dazu einfällt, ist den Rechtsanwalt zu kritisieren, der hier den Rechtsschutz für meine Frau verwirklicht", so Nehammer am Donnerstag.

Die Vorgeschichte: Katharina Nehammer hat einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zudem hatte der Mann suggeriert, dass Katharina Nehammer an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene: "Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d'Gsundheit" (sic!), heißt es in dem oft geteilten Posting. Der Mann muss nach einem Vergleich 3500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Zudem haben auch andere User, die das Posting geteilt haben, diese Forderung vom Rechtsanwalt Nehammers erhalten. FPÖ und SPÖ hatten am Mittwoch das Vorgehen von Katharina Nehammer kritisiert.

Internet kein rechtsfreier Raum

Seine Frau sei keine Politikerin und könne nichts dafür, dass ihr Mann einen Beruf habe, in dem man in vielerlei Hinsicht hinnehmen müsse, dass man mit Hass im Netz konfrontiert sei, sagte der Minister am Donnerstag. "Aber als Privatperson hat man das gute Recht, sich dagegen zu wehren", so der Minister bei einem Medientermin in Wien.

Die Höhe der Forderung an die Facebook-User, die das Posting mit der Falschmeldung über Katharina Nehammer geteilt hatten, verteidigte Nehammer. "Das juristische Vorgehen legt der Experte fest, der Rechtsanwalt, es liegt weiter unter dem möglichen Strafrahmen, zehn Prozent darunter." Wichtig sei, dass man aufzeige, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. (APA)

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