Amazon Prime

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Amazon-Kunden erhalten Geld bis heute zurück

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Amazon hatte den Preis für das Prime-Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro erhöht. Diese Preiserhöhungen erhalten die Kunden jetzt von Amazon auf Verlangen zurück. Hier finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Seattle, Wien — Der heutige Sonntag ist der letzte Tag, an dem Amazon-Prime-Kunden ihr Geld von dem Online-Riesen zurückverlangen können. Nach einer Verbandsklage durch die Arbeiterkammer wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken bekommen Kunden von „Amazon Prime" die Preiserhöhung aus dem Jahr 2017 auf Verlangen zurück. Das teilte die AK Anfang Juni mit. Ebenfalls rückerstattet wird die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebühr von 1,51 Euro. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig.

Die AK hatte erfolgreich eine Verbandsklage gegen Amazon wegen zehn rechtswidriger Klauseln sowie zwei Geschäftspraktiken geführt und dann mit Amazon über die Umsetzung der Urteile verhandelt.

Amazon hatte den Preis für das Prime-Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Diese Preiserhöhungen erhalten die Kunden jetzt von Amazon auf Verlangen zurück. Bei einer Mitgliedschaft für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studententarif 20 Euro).

So erhalten Prime-Kunden ihr Geld zurück

Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bis 30. Juni 2019 beim Amazon-Kundenservice geltend machen. Loggt man sich auf Amazon ein, kommt man mit der Eingabe des Wortes „Kundenservice" im Suchfeld am schnellsten zu den nötigen Kontaktinformationen. Nach einem Klick auf den Link „Kontaktieren Sie uns" kann eine Kontakt­möglichkeit ausgewählt werden (Telefon, E-Mail oder Chat). Auch unter der Hilfe­nummer von Amazon unter 0800/783238 kann man sich melden. Mittlerweile hat Amazon die Option eingerichtet, die Erstattung direkt über die Webseite zu beantragen (siehe Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter unten im Artikel).

Erstattet werden nur die Preis­erhöhungen für die Jahre 2017 und 2018. Dass der Preis für Amazon Prime generell künftig zu 49 Euro (bzw. 24 Euro beim Studenten­tarif) angeboten wird, ist nicht durchsetzbar. Wer mit den Preisen nicht ein­ver­standen ist, kann den Vertrag kündigen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Amazon.de öffnen und einloggen
  • Im Suchfeld nach "Kundencenter" suchen
  • Dann auf "Kontaktieren Sie uns" klicken
  • "Prime und Sonstiges" auswählen
  • "Bitte geben Sie uns weitere Informationen zu Ihrem Anliegen" bei Punkt 2 wählen
  • Bei "Bitte wählen Sie ein Thema" den Punkt "Amazon Prime" auswählen
  • Danach "AK Vergleich" bei "Grenzen Sie Ihr Anliegen ein" wählen
  • Option "E-Mail" auswählen
  • Ins Textfeld "Ich hätte gerne die Erstattung der Preiserhöhung für 2017 und 2018" schreiben und abschicken
  • Amazon sollte binnen weniger Minuten ein E-Mail mit einer Bestätigung schicken
  • Amazon verlangt eine Antwort bzw. man muss auswählen, wie man die Erstattung erhalten will (als Gutschein oder als Bar-Rückerstattung)
  • Es gibt die Optionen (1) oder (2) sowie (A) oder (B)
  • Einfach die gewünschten Optionen direkt an Amazon zurückschicken, also zum Beispiel (1) (A)
  • Amazon schickt erneut eine Bestätigung per Mail

Erstattung auch bei gekündigter Mitgliedschaft

Auch Kunden, die ihre Prime-Mit­glied­schaft nicht mehr nutzen wollen oder schon gekündigt haben, bekommen die Preis­er­höhung auf Verlangen zurück. Entweder wird der Geld­betrag auf das bei Amazon hinterlegte Zahlungs­mittel rückerstattet (Bank­verbindung, Kreditkarte etc.), oder man erhält einen Amazon-Einkaufs­gutschein im Wert der Preis­er­höhungen, also im Wert von zehn bis 40 Euro (je nach Dauer der Mitgliedschaft), einlösbar binnen zehn Jahren.

Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich nur drei Jahre lang gültig, jetzt wurde die Gültigkeit auf zehn Jahre verlängert.

Kunden, die Zahlungen auf Rechnung getätigt haben, können auch die bislang von Amazon verrechnete Gebühr von 1,51 Euro zurückfordern. Auch hierfür muss man sich an den Kundenservice wenden. Zurück­gefordert werden können alle Rechnungs­entgelte, die seit 01.11.2009 bezahlt wurden.

Laut Arbeiterkammer dauert die Rückerstattung ab Kontaktierung des Kundenservices maximal vier Wochen. Innerhalb von 14 Werktagen erhält man eine Bestätigung. Binnen weiterer 14 Werktage wird Preiserhöhung erstattet. (APA, TT.com)

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