Ermittlung

Soldat von Hunden getötet: Anwalt berichtet von früheren Vorfällen

Ein Schild mit der Aufschrift "Warnung vor dem Hunde" auf dem Gelände der Flugfeld-Kaserne, in der der 31-jährige Soldat von zwei Diensthunden getötet wurde.
© APA

Der Malinois „Hati“ soll bereits im Februar und August auffällig geworden sein. Eine Meldung an Bundesheer unterblieb dem Juristen zufolge aber.

Wiener Neustadt – Erich Gemeiner, der Anwalt der Familie des Opfers, hat am Mittwochabend in einer Aussendung von früheren Vorfällen rund um den Diensthund „Hati“ berichtet. Der Malinois könnte jenes Tier gewesen sein, das den verstorbenen 31-jährigen Soldaten mehrfach gebissen hatte. Der Vierbeiner soll bereits im Februar und im August auffällig geworden sein.

Beim Vorfall im Februar soll „Hati“ einen Hundeführer beim Auslauf „ohne Grund in den Oberarm und in beide Beine gezwickt“ haben, berichtete Gemeiner. Dieses Geschehnis war bereits bei der Präsentation eines Zwischenberichts der Untersuchungskommission des Bundesheeres Ende November bekanntgemacht worden.

Nicht-Meldung ein „fahrlässiges Fehlverhalten“

Am 17. August soll der Vierbeiner jedoch erneut Tendenzen offenbart haben, den selben Mann im Rahmen eines Auslaufs zu beißen. Diese Begebenheit soll weder dem für „Hati“ zuständigen Hundeführer noch dem Bundesheer selbst gemeldet worden sein. Wäre dies geschehen, „dann hätte man unweigerlich zumindest zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass der Hund in Abwesenheit des Hundebesitzers nur von zwei Hundeführern gemeinsam betreut werden darf. Dies hätte den Tod des Opfers vermutlich verhindert“, schrieb Gemeiner in der Stellungnahme – er ortete in der Nicht-Meldung ein „fahrlässiges Fehlverhalten“.

Weiters ging der Jurist auf eine - aus seiner Sicht – „völlig unzureichende Absicherung der Hundeanlage“ ein. Die Schutz-, Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen hätten „komplett versagt“, der entsprechende Komplex sei „schlichtweg dilettantisch“ abgesichert gewesen. Bei einer Gesamtbetrachtung des bisherigen Akteninhalts entstehe „unweigerlich der Eindruck, dass bei der Ausbildung des Diensthundes ‚Hati‘ wohl irgendetwas ‚schiefgelaufen‘ sein muss bzw. der Diensthund - warum auch immer - offenbar vollkommen dienstuntauglich ist und unkontrollierbare Beißtendenzen aufweist“. Schon aufgrund der Ausbildung hätte es nie „zu einem solchen Vorfall und derartigen tödlichen Verletzungen“ kommen dürfen, hielt Gemeiner fest.

Gutachten noch ausständig

Zudem sei „bis jetzt nicht einmal noch mittels DNA-Abgleich objektiviert, ob nur einer oder beide Hunde („Hati“ und „Ragna“) zugebissen haben“, stellte der Rechtsanwalt in den Raum. Staatsanwaltschafts-Sprecher Erich Habitzl bestätigte auf Anfrage, dass das entsprechende Gutachten aktuell noch ausständig ist.

Bundesheersprecher Michael Bauer verwies im Gespräch mit der APA auf das laufende Verfahren: „Erst wenn alles auf dem Tisch liegt, werden wir Schlüsse ziehen.“ Angesprochen auf die Äußerungen Gemeiners meinte er: „Ich stelle mir die Frage, wem nützt es, aus dem Zusammenhang gerissene Details an die Medien zu spielen?“ Das Bundesheer selbst gehe aktuell zwei Fragen nach: „Wie war der vermutliche Tathergang und wurden dabei Bundesheervorschriften verletzt. Alle anderen Dinge überprüft das Heer nicht.“ Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft funktioniere, alle Informationen würden übermittelt, betonte Bauer. Dass nun die Ermittlungen ausgeweitet wurden und auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“, geführt werden, werde seitens des Heeres „natürlich akzeptiert“. (APA)

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