Innsbruck – Die Verordnungen für die beiden sogenannten Schutzzonen in Innsbruck beim Spielplatz im Rapoldipark und der Bushaltestelle Sillpark/König Laurin Allee wurden erneut um sechs Monate verlängert. Das teilte die Landespolizeidirektion Tirol am Montag in einer Aussendung mit. Die Neuerlassung der Bestimmung sei demnach zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in dem Bereich notwendig und ist ab sofort bis 25. September 2018 gültig.

Die Schutzzonen wurden ursprünglich polizeilich verordnet, um dem dort anzutreffenden Suchtgiftmilieu Einhalt zu gebieten bzw. vermehrt aufgetretene Gewaltdelikte einzudämmen – laut Polizei war das bisher stets erfolgreich. So trugen die zwei Bereiche auch in den vergangenen sechs Monaten dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben. Eine Verordnung kann immer nur für ein halbes Jahr ausgestellt werden.
Eine Missachtungen des Betretungsverbots wird mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft. Die Schutzzonenverordnung gilt an sieben Tagen die Woche bis einschließlich 25. September 2018. (TT.com)
Hintergrund
Im Bereich der Schutzzone sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen wegzuweisen bzw. ihm das Betreten zu verbieten, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das kann beispielsweise ein vorangegangener gefährlicher Angriff oder eine anzunehmende strafbare Handlung sein.