Morde in Syrien

29-Jähriger in Innsbruck vor Gericht: „Habe niemanden getötet“

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen wurde der 29-Jährige in den Gerichtssaal gebracht.
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Im Mai 2017 war ein Mann in Innsbruck zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ab Montag wird der Prozess neu aufgerollt.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Homs – 2016 war ein heute 29-Jähriger in einer Tiroler Flüchtlingsunterkunft verhaftet worden. Bei den Einvernahmen durch den Verfassungsschutz soll der Palästinenser zugegeben haben, bei Kämpfen in Syrien 2013 und 2014 als Mitglied der „Freien Syrischen Armee“ (FSA) 20 Assad-Soldaten getötet zu haben.

Grund für den ersten Schwurgerichtsprozess im Jahr 2017: Die FSA-Brigade wird als terroristisch eingestuft. Dazu soll der 29-Jährige bei seiner Vernehmung angegeben haben, dass es sich bei den Getöteten um Kriegsgefangene gehandelt und er diese alle nach Beendigung von Kampfhandlungen erschossen habe. Der Erstprozess hatte mit lebenslanger Haft geendet. Das Urteil war jedoch nach Nichtigkeitsbeschwerde der Innsbrucker Verteidiger Laszlo Szabo und Hubert Stanglechner vom Obersten Gerichtshof behoben worden.

Das Gericht hatte das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil drei Zeugen nicht geladen wurden. Diese waren nun gestern am Landesgericht vor neuen Geschworenen erschienen. Keiner von ihnen wollte in Homs oder später bemerkt haben, dass der Angeklagte je bei einer Brigade gewesen sei. So wie auch beim Angeklagten bis heute unklar ist, ob er zur angeklagten Tatzeit Syrien schon verlassen hatte, gab es aber auch zu Fluchtzeitpunkt und -route der Zeugen Widersprüche.

Das Bestreben der Verteidiger Szabo und Stanglechner, die Mutter zum Aufenthalt ihres Sohnes einzuvernehmen, wurde jedoch vom Schwurgerichtshof verworfen. Da die Botschaft in Damaskus nicht besetzt ist, sei Rechthilfe nicht möglich, dazu entspreche eine telefonische Einvernahme der Mutter im Palästinenserlager schlicht nicht der Strafprozessordnung.

Der Palästinenser blieb indes dabei: „Ich habe niemanden getötet, höchstens dargelegt, wie es allgemein Kriegsgefangenen ergangen ist.“ Er und die Verteidigung orteten Falschübersetzung durch den Dolmetscher. Dies verneinten dieser und alle Polizeibeamten schon aus der Einvernahmesituation heraus. „Er zeigte uns die Erschießungssituation und ich habe dreimal nachgefragt“, so ein Polizist als Zeuge. Morgen könnte es ein Urteil geben.

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