Gerichtssplitter

Vier Jahre Haft für Drahtzieher sechsköpfiger Schlepperbande

Symbolfoto.
© Thomas Böhm / TT

Schuldsprüche im Prozess um eine sechsköpfige Schlepperbande in Innsbruck. Die mitangeklagten fünf Rumänen kamen mit Strafen von dreieinhalb Jahren Haft abwärts davon.

Kleine Fakten können Ermittler manchmal zum großen Ganzen führen. So wie der Aufgriff eines Ungarn im Oktober 2017 an der Mautstelle Schönberg. Drei illegal eingereiste Pakistani und ein äußerst aufschlussreiches Handy hatte der Schlepper mit sich geführt. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befand sich nämlich eine Nummer, die den Schlepperfahndern im Zusammenhang mit Verdächtigen aus Rumänien bereits öfters untergekommen war. Pakistani, Afghanen und Inder waren nach den Ermittlungen gewerbsmäßig für bis zu 400 Euro von Deutschland aus über Österreich im Pkw nach Italien gebracht worden. Laut Anklage agierte die Gruppe dabei als kriminelle Vereinigung, wobei man sich laut Telefonüberwachung sogar als VIP-Schleppung mit gleichzeitig mehreren Fahrzeugen bei potenziellen „Kunden“ angepriesen hatte. Da galt es für Richterin Verena Offer, über zwei Tage am Landesgericht mit sechs Angeklagten nicht den Überblick zu verlieren. Teils geständige Verantwortungen wechselten sich mit hanebüchenen Ausführungen ab. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft konnte der 51-jährige Pakistaner seiner angeklagten Rolle als Kopf der Bande nicht entrinnen. So ergingen über ihn nicht rechtskräftig vier Jahre Haft für 31 Fahrten mit insgesamt 99 geschleppten Personen. 10.000 Euro an Schlepperumsätzen fallen der Repub­lik zu. Die mitangeklagten fünf Rumänen kamen mit Strafen von dreieinhalb Jahren Haft abwärts davon. Auch hier gehen jeweils bis zu 11.200 Euro an den Staat. Zwei ihrer Ehefrauen weinten im Saal – vor Freude. Deren Männer wurden nämlich noch gestern bedingt aus dem Gefängnis entlassen.

Wie viele Inländer hatte auch ein Syrer im Juli die strafrechtliche Relevanz eines ihm auf seinen Facebook-Account zugesandten Videos mit kinderpornografischem Inhalt unterschätzt. Nach dem Hochladen und Weiterversenden ging es daher gestern wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger ans Landesgericht. Da es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelte, ergingen 720 Euro Geldstrafe zur Hälfte bedingt. (fell)

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