Innsbruck

Doping-Video von Razzia verbreitet: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Der angeklagte Polizist vor Gericht.
© TT/Rudy De Moor

Der Polizeibeamte aus Ostösterreich hat das Video, das Max Hauke beim Blutdoping zeigt, via WhatsApp in Umlauf gebracht. Er wurde am Mittwoch in Innsbruck zu einer Geldstrafe verurteilt.

Innsbruck – Das Doping-Video rund um Ex-ÖSV-Langläufer Max Hauke hatte heute am Landesgericht Innsbruck ein juristisches Nachspiel: Ein bei der Razzia in Seefeld im Februar involvierter Polizist wurde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. Er wurde zu einer nicht rechtskräftigen Geldstrafe in Höhe von 4760 Euro, zur Hälfte bedingt, und 500 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt. Verteidigung und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab.

Der Polizeibeamte aus Ostösterreich hatte das Video, das bei der Amtshandlung erstellt worden war, an eine private WhatsApp-Gruppe versendet. Aus dieser wurde das Video dann weiter in Umlauf gebracht. Dieses zeigt ÖSV-Langläufer Max Hauke, wie er auf frischer Tat beim Blutdoping erwischt wurde. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Video um ein Amtsgeheimnis, von dem der Beamte nur aufgrund seiner polizeilichen Tätigkeit Kenntnis hatte. Durch die Weitergabe habe er eben dieses verletzt.

„War große Dummheit“

Der Beschuldigte zeigte sich sofort geständig. „Ich bedaure zutiefst, was ich getan habe. Es ist für mich selbst nicht entschuldbar. Ich weiß nicht was ich mir da gedacht habe. In meiner Euphorie wollte ich den einstigen Kollegen zeigen, welch toller Schlag uns da gegen die Dopingszene gelungen ist“, meinte der Angeklagte. In der WhatsApp-Gruppe befanden sich laut seinen Aussagen ausschließlich Polizeikollegen, die jedoch allesamt nicht an dem Einsatz in Seefeld beteiligt waren. „Ich habe mich dazu hinreißen lassen. Ich möchte mich bei dem Athleten entschuldigen“, fügte der Beamte hinzu.

Sein Anwalt sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einer „großen Dummheit und Unüberlegtheit“. Sein Mandant sei bereits degradiert und versetzt worden. Die Vorraussetzungen für eine Diversion seien daher klar gegeben, meinte der Verteidiger vor Gericht.

Diversion „nicht möglich“

Dem entgegnete Staatsanwalt Thomas Willam in seinem Plädoyer. „Eine Diversion ist aus generalpräventiven Überlegungen nicht statthaft, da höchstpersönliche Aufnahmen des Athleten verbreitet wurden. Und das hat in der Öffentlichkeit nichts verloren.“ Dem stimmte auch Richter Günther Böhler zu: „Die Folgen dieser Veröffentlichung sind zu gravierend gewesen.“ (TT.com, fell)

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